Wasserleitungen aus Blei

Anfrage an: Stadt Augsburg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Befinden sich in Ihrer Stadt noch Gebäude mit Wasserleitungen aus Blei?

Wenn ja:
2. Befinden sich in Ihrer Stadt Mietwohnungen mit Wasserleitungen aus Blei?

3. Befinden sich in Ihrer Stadt Eigentumswohnungen mit Wasserleitungen aus Blei?

4. Befinden sich in Ihrer Stadt Geschäftsgebäude mit Wasserleitungen aus Blei?

5. Befinden sich in Ihrer Stadt Gebäude der Stadtverwaltung mit Wasserleitungen aus Blei?

6. Befinden sich in Ihrer Stadt Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei?

7. Befinden sich in Ihrer Stadt Kindertagesstätten mit Wasserleitungen aus Blei?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2020
  • Frist
    7. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Befinden sich …
An Stadt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserleitungen aus Blei [#181781]
Datum
3. März 2020 01:48
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Befinden sich in Ihrer Stadt noch Gebäude mit Wasserleitungen aus Blei? Wenn ja: 2. Befinden sich in Ihrer Stadt Mietwohnungen mit Wasserleitungen aus Blei? 3. Befinden sich in Ihrer Stadt Eigentumswohnungen mit Wasserleitungen aus Blei? 4. Befinden sich in Ihrer Stadt Geschäftsgebäude mit Wasserleitungen aus Blei? 5. Befinden sich in Ihrer Stadt Gebäude der Stadtverwaltung mit Wasserleitungen aus Blei? 6. Befinden sich in Ihrer Stadt Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei? 7. Befinden sich in Ihrer Stadt Kindertagesstätten mit Wasserleitungen aus Blei? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181781
Stadt Augsburg
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer nachstehenden Anfrage zur Existenz von Wasserleitungen aus Blei i…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
WG: Wasserleitungen aus Blei [#181781]; Ihre Anfrage vom 03.03.2020
Datum
5. März 2020 20:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hinsichtlich Ihrer nachstehenden Anfrage zur Existenz von Wasserleitungen aus Blei im Stadtgebiet Augsburg müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir nicht über die gewünschten Informationen verfügen. Daher müssen wir Ihren Antrag bedauerlicherweise ablehnen (Art.6, Art.7 Abs.2 Nr.3 Bayer. Umweltinformationsgesetz, § 6 Abs.2 Bundesverbraucherinformationsgesetz). Wir werden daher Ihr Anliegen noch dem für die Versorgung des Stadtgebiets Augsburg zuständigen Wasserversorgungsunternehmen, der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH, mit der Bitte um Prüfung zuleiten. Sie erhalten dann von dort direkte Nachricht. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme von Vorstehendem und hoffen, dass wir Ihnen damit dienen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Augsburg
Anfrage zum Thema Blei; Trinkwasserleitungen im Versorgungsgebiet der swa Sehr geehrteAntragsteller/in vom städti…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
Anfrage zum Thema Blei; Trinkwasserleitungen im Versorgungsgebiet der swa
Datum
18. März 2020 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vom städtischen Baureferat wurde uns Ihre Anfrage bezüglich Bleileitungen in Gebäuden der Stadt Augsburg weitergeleitet. Wir als Trinkwasserversorger sind zuständig für das Leitungssystem bis zum jeweiligen Trinkwasser-Übergabepunkt in den Gebäuden, d. h. bis zum ersten Haupt-Absperrorgan im Gebäude (am Trinkwasserzähler). Ihre Frage, ob sich Bleileitungen in Gebäuden der Stadt Augsburg befinden, können wir daher aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nicht beantworten. Jedoch können wir Ihnen als Trinkwasserkunde zum Thema Blei folgende Informationen geben: § Im Leitungssystem der swa befinden sich keine Bleileitungen. § Aus unserer Servicetätigkeit (Trinkwasserzähler-Wechsel, etc.) in den Gebäuden in unserem Versorgungsgebiet sind uns keine Bleileitungen bekannt. § Es sind bisher keine Auffälligkeiten in den Wasserproben aus Trinkwasser-Hausinstallationen verschiedenster Gebäude im Versorgungsgebiet der swa aufgetreten (auch kein Blei). § Falls Sie trotzdem Bedenken haben, besteht für Sie die Möglichkeit, den Trinkwasser-Regenio-Tarif zu wählen. Neben der Unterstützung von Naturschutzprojekten erhalten Sie eine kostenlose Analyse auf Schwermetalle (darunter auch Blei) an einer Messstelle Ihrer Wahl: https://www.sw-augsburg.de/fileadmin/content/6_pdf_Downloadcenter/2_Wasser/Preisblaetter/20181030_swa_Trinkwasser_Regenio-2018.pdf § Falls Sie trotzdem Bedenken haben und den Trinkwasser-Regenio-Tarif nicht wählen wollen, besteht noch die Möglichkeit, mit der "swa TrinkwasserAnalyse" eine Analyse auf Schwermetalle (darunter auch Blei) an einer Messstelle Ihrer Wahl durchführen zu lassen, s. a. Wasserqualität | swa<https://www.sw-augsburg.de/wasser/wasserqualitaet/> Viele Grüße