Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen

Befinden sich in Hamburg noch Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei? (bitte nach Bezirk und Anzahl aufschlüsseln)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356]
Datum
14. Februar 2020 01:46
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Befinden sich in Hamburg noch Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei? (bitte nach Bezirk und Anzahl aufschlüsseln)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180356
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 14. Februar 2020 06:17 An: Poststelle (…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
WG: [EXTERN]-Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356]
Datum
14. Februar 2020 06:30
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Freitag, 14. Februar 2020 06:17 An: Poststelle (BSB), Funktionspostfach <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: [EXTERN]-Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen“ vom 14…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356]
Datum
9. April 2020 23:04
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen“ vom 14.02.2020 (#180356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180356
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 23:05 An: Poststelle (…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356]
Datum
14. April 2020 07:06
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 9. April 2020 23:05 An: Poststelle (BSB), Funktionspostfach <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen“ vom 14.02.2020 (#180356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in die bisherigen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschul…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
WG: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356]
Datum
15. April 2020 12:35
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGEXTERN-WasserleitungenausBleiinGrun.eml
5,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die bisherigen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Aufgrund Ihrer zeitgleichen Anfrage zu Wasserleitungen aus Blei in der Region Wandsbek (179682), hatte meine Kollegin irrtümlicherweise geglaubt, dass Ihre jetzige Anfrage bereits beantwortet wurde. Bitte entschuldigen Sie dies nochmals. Ihre Anfrage wurde gestern an mich weitergeleitet und wird bearbeitet. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Beste Grüße

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 14.02.2020 kann ich Ihnen nachfolgende Antwort geben: In den 9…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: WG: [EXTERN]-Wasserleitungen aus Blei in Grundschulen [#180356]
Datum
22. April 2020 07:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 14.02.2020 kann ich Ihnen nachfolgende Antwort geben: In den 90iger Jahren wurden alle Trinkwasserleitungen an Schulen u.a. auch aus Grundschulen entfernt und ausgetauscht. Aus den damaligen Austauschprogrammen und der Legionellenuntersuchungen nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist beim Schulbau Hamburg davon auszugehen, dass keine bleihaltigen Berührungsflächen bei den Wasserleitungen im Bestandsbau mehr vorhanden sind. Wenn bleihaltige Berührungsflächen (Innenseiten von Rohren und Armaturen) für Trinkwasser vorhanden wären, würde nämlich der geltende Grenzwert für Trinkwasser im Rahmen der Legionellenuntersuchung sofort überschritten werden. Bei Grenzwertüberschreitungen nach der TrinkwV führen wir überdies regelhaft eine weitere Beprobung durch. Bei neuen Bauvorhaben ist die Positivliste vom Umweltbundesamt einzuhalten. Danach dürfen nur gelistete Materialien für Trinkwasser-Berührungsflächen verwendet werden. Selbst Metalle für Armaturen sind festgelegt. Blei ist dort in keiner Form mehr enthalten. Ferner ist es zwingend, bei Freigabe einer Baumaßnahme mit Trinkwasserinstallationen, eine Trinkwasserbeprobung durchzuführen. Dabei wird auch auf Mikrobiologie und Schwermetalle untersucht. In der Hoffnung, dass ich Ihre Frage abschließend beantworten konnte, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen