Wasserqualität Kiessee Ditfurt

1. Die Daten aus der letzen Messung von der Wasserqualität des Kiessees Ditfurt.

2. Eine Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Folgen durch das Baden in dem Gewässer.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Daten aus…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserqualität Kiessee Ditfurt [#16265]
Datum
8. April 2016 17:11
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Daten aus der letzen Messung von der Wasserqualität des Kiessees Ditfurt. 2. Eine Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Folgen durch das Baden in dem Gewässer.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, <<Antragssteller>> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg
Das Wasser und Schifffahrtsamt ist dafür nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg
Betreff
AW: Wasserqualität Kiessee Ditfurt [#16265]
Datum
11. April 2016 06:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Das Wasser und Schifffahrtsamt ist dafür nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen