Wasserrecht / Kommunalaufsicht

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

1. Hat die Stadt Pegnitz, als sie im Frühjahr 1978 der Juragruppe beitrat (oder zu irgend einem späteren Zeitunkt) ihre Wasserversorgungsanlagen und Grundstücke mit Quellerschließungen notariell dem ZwV-Juragruzppe als Schenkung übereignet?
- Das müsste aus dem Grundbuch bzw. auch Wasserbuch (im LRA) ersichtlich sein!
> Falls JA, aufgrund welcher Rechtsgrundlage, denn In einer dazu erstellten sachverständigen Stellungnahme der LfU* findet sich rechtliche KEINE Begründung oder Hinweis auf "technische Erforderlichkeit"! (*die Stellungnahme stelle ich ihnen gern zur Verfügung.)
> Eher NEIN!
- Dann muss aber die Frage erlaubt sein, weshalb zwar die Leupser, Zipeser, Troschnereuther und Trockauer WV nun erst 2017 an den ZwV verschenkt worden sind.
2. Müssten die Pegnitzer Bürger befürchten, wenn die Übereignungen 2017 nicht zu beanstanden rechtens war, dass der ZwV-J nun - von der Kommunalaufsicht unbeanstandet - auch die Schenkung der Pegnitzer WV-Grundsstücke einfordert?

Falls nicht, bestünde seitens des ZwV-Werkleiters und der Kommunalaufsicht dringender Erklärungsbedarf:
3. Weshalb soll für die WV der Stadt Pegnitz nicht auch gelten, was für die im Herbst 1978 eingemeindeten Ortsteile nun erst 2017 notwendig und richtig gewesen sein soll!
4. Wie stünde es in diesem Fall um die garantierte rechtliche Gleichbehandlung der "Kernstadt" und eingemeindeter Ortsteile?
5. Gibt es andere ZwV-Mitgliedsgemeinden die ihre Grunstücke dem ZwV schenket,
oder:
6. Hat dies der ZwV bei anderen Mitgliedsgemeinden noch nicht eingefordert?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Hat die Sta…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wasserrecht / Kommunalaufsicht [#224073]
Datum
28. Juni 2021 15:39
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Hat die Stadt Pegnitz, als sie im Frühjahr 1978 der Juragruppe beitrat (oder zu irgend einem späteren Zeitunkt) ihre Wasserversorgungsanlagen und Grundstücke mit Quellerschließungen notariell dem ZwV-Juragruzppe als Schenkung übereignet? - Das müsste aus dem Grundbuch bzw. auch Wasserbuch (im LRA) ersichtlich sein! > Falls JA, aufgrund welcher Rechtsgrundlage, denn In einer dazu erstellten sachverständigen Stellungnahme der LfU* findet sich rechtliche KEINE Begründung oder Hinweis auf "technische Erforderlichkeit"! (*die Stellungnahme stelle ich ihnen gern zur Verfügung.) > Eher NEIN! - Dann muss aber die Frage erlaubt sein, weshalb zwar die Leupser, Zipeser, Troschnereuther und Trockauer WV nun erst 2017 an den ZwV verschenkt worden sind. 2. Müssten die Pegnitzer Bürger befürchten, wenn die Übereignungen 2017 nicht zu beanstanden rechtens war, dass der ZwV-J nun - von der Kommunalaufsicht unbeanstandet - auch die Schenkung der Pegnitzer WV-Grundsstücke einfordert? Falls nicht, bestünde seitens des ZwV-Werkleiters und der Kommunalaufsicht dringender Erklärungsbedarf: 3. Weshalb soll für die WV der Stadt Pegnitz nicht auch gelten, was für die im Herbst 1978 eingemeindeten Ortsteile nun erst 2017 notwendig und richtig gewesen sein soll! 4. Wie stünde es in diesem Fall um die garantierte rechtliche Gleichbehandlung der "Kernstadt" und eingemeindeter Ortsteile? 5. Gibt es andere ZwV-Mitgliedsgemeinden die ihre Grunstücke dem ZwV schenket, oder: 6. Hat dies der ZwV bei anderen Mitgliedsgemeinden noch nicht eingefordert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 224073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224073/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Leopold Mayer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrecht / Kommunalaufsicht“ vom 28.06.2021 …
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrecht / Kommunalaufsicht [#224073]
Datum
30. Juli 2021 07:26
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrecht / Kommunalaufsicht“ vom 28.06.2021 (#224073) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 224073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224073/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>