Wasserrechtliche Erlaubnis - Entnahme aus Donaugraben bei Tegernheim

Informationen über das Vorhandesein einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser am Tegernheimer Graben (Ost: 733516.54 Nord: 5435424.52).
Wer hat hier die Erlaubnis und welche Mengen wurden genehmigt?
Es wurde beobachtet, dass mit einer Dieselpumpe Wasser zur Bewässerung einer landwirtschaftlichen Fläche entnommen wurde.
Als Fischereiberechtigte in dem Gewässer wurden wir über eine Entnahme nicht informiert.

Das Grabensystem ist ein empfindliches Ökosystem, welches bei niedrigen Wasserständen einem erheblichen Stress ausgesetzt ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
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Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über das Vorhandesei…
An Landratsamt Regensburg Details
Von
Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz
Betreff
Wasserrechtliche Erlaubnis - Entnahme aus Donaugraben bei Tegernheim [#285203]
Datum
1. August 2023 09:20
An
Landratsamt Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über das Vorhandesein einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Wasser am Tegernheimer Graben (Ost: 733516.54 Nord: 5435424.52). Wer hat hier die Erlaubnis und welche Mengen wurden genehmigt? Es wurde beobachtet, dass mit einer Dieselpumpe Wasser zur Bewässerung einer landwirtschaftlichen Fläche entnommen wurde. Als Fischereiberechtigte in dem Gewässer wurden wir über eine Entnahme nicht informiert. Das Grabensystem ist ein empfindliches Ökosystem, welches bei niedrigen Wasserständen einem erheblichen Stress ausgesetzt ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz Anfragenr: 285203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285203/ Postanschrift Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz
Landratsamt Regensburg
Sehr geehrte Frau Rothe, im Rahmen des BayUIG übersenden wir Ihnen die anonymisierte Version der wasserrechtliche…
Von
Landratsamt Regensburg
Betreff
AW: Wasserrechtliche Erlaubnis - Entnahme aus Donaugraben bei Tegernheim [#285203]
Datum
2. August 2023 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Rothe, im Rahmen des BayUIG übersenden wir Ihnen die anonymisierte Version der wasserrechtlichen Erlaubnis über die Wasserentnahme aus dem Tegernheimer Graben (Flurnr. 1111, Gem. Donaustauf). Da die angedachte Wasserentnahmestelle für diesen Bescheid in unmittelbarer Nähe der von Ihnen gemeldeten Koordinaten liegt, gehen wir davon aus, dass der Wasserentnahme der beiliegende Bescheid zugrunde liegt. Wie Sie aus dem Bescheid ersehen, sind umfangreiche Regelungen darin enthalten, u. a. die Information des Fischereiberechtigten durch den Bescheidinhaber. Wenn dies nicht geschehen ist, ist das sehr bedauerlich. Bitte teilen Sie uns noch mit, wer der Fischereiberechtigte am Tegernheimer Graben im Koordinatenbereich ist, da wir diesen nicht kennen. Wir gehen nicht davon aus, dass es der Fischereiverband Oberpfalz selber ist. Bitte teilen Sie uns auch noch mit, wann die Wasserentnahme bemerkt wurde, da wir gerne den Bescheidinhaber wegen dieser noch kontaktieren wollen. Kosten werden für diese Auskunft nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz
Guten Tag, Vielen Dank für die Übermittlung der Genehmigung. Da uns die Wasserentnahme nicht mitgeteilt wurde und…
Von
Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz
Betreff
AW: Wasserrechtliche Erlaubnis - Entnahme aus Donaugraben bei Tegernheim [#285203]
Datum
7. August 2023 08:03
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank für die Übermittlung der Genehmigung. Da uns die Wasserentnahme nicht mitgeteilt wurde und ich auch keine Pegel an der Entnahmestelle gesehen habe, liegt hier ein meines Erachtens nach ein Verstoß gegen die Erlaubnis vor. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor. Mit freundlichen Grüßen Sonia Rothe Fischereiverband Oberpfalz Anfragenr: 285203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285203/

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