Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der SARVAL GmbH

die Firma SARVAL GmbH beabsichtigt in ihrer Niederlassung in Marl eine Grundwasserentnahme und hat dementsprechend den Antrag beim Kreis Recklinghausen gestellt, eine Vorprüfung hinsichtlich der Umweltverträglichkeit durchzuführen. Dies wurde im Amtsblatt des Kreises Recklinghausen Nr. 36/2016 veröffentlicht. Gleichzeitig erklärt der Kreis Recklinghausen, dass eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Einzelheiten über den Umfang des Vorhabens, der Wassermenge, die entnommen werden soll und die Auswirkungen auf die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe und Wohnhäuser wird nicht mitgeteilt. Genauso wird nicht auf das Landschaftsschutzgebiet eingegangen. Bitte senden sie mir daher den Antrag der Firma SARVAL, die Niederschrift der Vorprüfung des Einzelfalls, sowie die Stellungnahmen der wesentlichen Träger öffentlicher Belange zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
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Michael Sandkühler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Michael Sandkühler
Betreff
Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der SARVAL GmbH [#15054]
Datum
5. Februar 2016 10:00
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Firma SARVAL GmbH beabsichtigt in ihrer Niederlassung in Marl eine Grundwasserentnahme und hat dementsprechend den Antrag beim Kreis Recklinghausen gestellt, eine Vorprüfung hinsichtlich der Umweltverträglichkeit durchzuführen. Dies wurde im Amtsblatt des Kreises Recklinghausen Nr. 36/2016 veröffentlicht. Gleichzeitig erklärt der Kreis Recklinghausen, dass eine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Einzelheiten über den Umfang des Vorhabens, der Wassermenge, die entnommen werden soll und die Auswirkungen auf die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe und Wohnhäuser wird nicht mitgeteilt. Genauso wird nicht auf das Landschaftsschutzgebiet eingegangen. Bitte senden sie mir daher den Antrag der Firma SARVAL, die Niederschrift der Vorprüfung des Einzelfalls, sowie die Stellungnahmen der wesentlichen Träger öffentlicher Belange zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Sandkühler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Sandkühler
Bezirksregierung Münster
Sehr geehrter Herr Sandkuhler, Ihre Anfrage zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren der SARVAL GmbH ist bei uns …
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Anfrage nach dem UIG NRW - Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der SARVAL GmbH
Datum
11. Februar 2016 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sandkuhler, Ihre Anfrage zum wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren der SARVAL GmbH ist bei uns eingegangen. Die zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen. Ich habe Ihre Anfrage heute an den zuständigen Sachbearbeiter des Kreises Recklinghausen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Münster
Ihre Anträge auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 25.01.2016 sowie 05.02.2016 1. Schwei…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Ihre Anträge auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 25.01.2016 sowie 05.02.2016
Datum
19. Februar 2016 12:47
Status
Warte auf Antwort
1. Schweinezuchtanlage in Marl 2. Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der SARVAL GmbH Sehr geehrter Herr Sandkühler, die v. g. Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetzt NRW sind mir zuständigkeitshalber zugeleitet worden. Sobald die Bearbeitung Ihrer Anträge abgeschlossen ist, komme ich unaufgefordert auf diese Angelegenheiten zurück. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Münster
Ihre UIG-Anfrage vom 11.02.2016 hinsichtlich des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens der Firma SARVAL GmbH In Ma…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 11.02.2016 hinsichtlich des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens der Firma SARVAL GmbH In Marl
Datum
10. März 2016 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Auskunft § 2 UIG NRW*1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 UIG*² Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren der Firma SARVAL GmbH in Marl Ihre elektronische Anfrage vom 11.02.2016 Sehr geehrter Herr Sandkühler, am 11.02.2016 haben Sie eine Anfrage nach UIG und IFG hinsichtlich eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens der Firma SARVAL GmbH in Marl mit folgendem Wortlaut gestellt: "Bitte senden sie mir daher den Antrag der Firma SARVAL, die Niederschrift der Vorprüfung des Einzelfalls sowie die Stellungnahmen der wesentlichen Träger öffentlicher Belange zu." Zudem baten Sie darum, Ihnen die Informationen in elektronischer Form (E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Hiermit komme ich Ihrem Auskunftsbegehren gemäß § 2 UIG NRW*1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 UIG*2 wie folgt nach: Die von Ihnen beantragten Daten wurden auf einer CD-ROM zusammengestellt. Aufgrund des großen Datenvolumens ist eine Komprimierung für den elektronischen Versand leider nicht möglich. Daher kann ich Ihrem Wunsch auf elektronische Übermittlung aus technischen Gründen leider nicht nachkommen. Teilen Sie mir bitte Ihre Anschrift mit, so dass ich Ihnen die auf CD-ROM befindlichen Unterlagen kurzfristig auf postalischem Weg zuleiten kann. Ich weise darauf hin, dass das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren noch nicht abgeschlossen ist und fehlende Unterlagen vom Antragsteller nachgefordert wurden bzw. noch beizubringen sind. Rechtsgrundlagen: 1UIG NRW: Gesetz zur Regelung von Umweltinformationen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007 (UIG NRW) (GV. NRW. 2007 S. 142) in der zurzeit geltenden Fassung 2UIG: Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 22. Dezember 2004 (BGBL. I S. 3704), in der zurzeit geltenden Fassung Mit freundlichen Grüßen
Michael Sandkühler
AW: Ihre UIG-Anfrage vom 11.02.2016 hinsichtlich des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens der Firma SARVAL GmbH I…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
Michael Sandkühler
Betreff
AW: Ihre UIG-Anfrage vom 11.02.2016 hinsichtlich des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens der Firma SARVAL GmbH In Marl [#15054]
Datum
10. März 2016 12:04
An
Bezirksregierung Münster
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für ihre Antwort. Meine Adresse ist: << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Michael Sandkühler Anfragenr: 15054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Sandkühler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksregierung Münster
AW: Ihre UIG-Anfrage vom 11.02.2016 hinsichtlich des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens der Firma SARVAL GmbH I…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Ihre UIG-Anfrage vom 11.02.2016 hinsichtlich des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens der Firma SARVAL GmbH In Marl [#15054]
Datum
10. März 2016 13:43
Status
Sehr geehrter Herr Sandkühler, vielen Dank für die zügige Übermittlung Ihrer Anschrift. Die CD-ROM habe ich soeben in die Post gegeben. Mit freundlichen Grüßen