Wasserrettungsdienst

Gab es im Rahmen der Arbeitsgemeinschaftschaft Kostenanpassungen für die beteiligten Hilfsorganisationen? Es ist ja festzustellen das, die Aufwendungen für Material- sowie Betriebsstoffe stetig gestiegen sind. Welche Vertragsanpassungen fanden hierzu statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Martin Opelt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Martin Opelt
Betreff
Wasserrettungsdienst [#239094]
Datum
28. Januar 2022 11:34
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gab es im Rahmen der Arbeitsgemeinschaftschaft Kostenanpassungen für die beteiligten Hilfsorganisationen? Es ist ja festzustellen das, die Aufwendungen für Material- sowie Betriebsstoffe stetig gestiegen sind. Welche Vertragsanpassungen fanden hierzu statt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Opelt Anfragenr: 239094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239094/ Postanschrift Martin Opelt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Opelt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Opelt, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 28.01.2022 und teile Ihnen zu Ihrer Frage zu…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Wasserrettungsdienst [#239094]
Datum
1. Februar 2022 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Opelt, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 28.01.2022 und teile Ihnen zu Ihrer Frage zu eventuellen Kostenanpassungen im Wasserrettungsdienst Folgendes mit: Aus dem Haushalt der Berliner Feuerwehr wird für die Zuwendungen an die Arbeitsgemeinschaft Wasserrettungsdienst ein Betrag in Höhe von 465.500 € pro Kalenderjahr gewährt, der seit Jahren unverändert ist und in dieser Höhe voraussichtlich auch für den Haushalt 2022/2023 fortbestehen wird. Zusätzlich wird ein Mietkostenanteil für Grundstücke der Wasserrettung geleistet. Da der Doppelhaushalt 2022/2023 noch nicht beschlossen ist, kann über den genauen Betrag derzeit keine Aussage getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen