Wassersparen 2023

Anfrage an: Bezirksamt Wandsbek

Wieder einmal werden die Hamburger zum Wassersparen eingeschworen, dabei beginnt der Sommer erst diese Woche. Dank der anhaltenden Trockenheit laufen in den Kleingärten mancherorts die Rasensprenger 1-3h am Tag. Nicht jede Parzelle hat einen eigenen Wasserzähler und es hält sich das Märchen vom "Brauchwasseranschluss", der sicherlich den maroden und schadstoffbelasteten Rohren geschuldet ist, während die Versorgung tatsächlich aus der Hauptwasserleitung mit Trinkwasser erfolgt.
Wann gedenkt der Bezirk etwas gegen die Wasserverschwendung in den Kleingärten zu unternehmen und die Einhaltung etwaiger Regeln auch durchzusetzen. Verpflichtende geeichte Zähler in allen Parzellen wären ein überfälliger Schritt, werden aber nur bei neuen Parzellen verbaut.

1. Wie viele Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk?
2. In wie vielen erfolgt die Abrechnung des Wasserverbrauchs a)nicht, b)per Pauschalbetrag, c)per Verbrauchszähler ?
3. Wie viele haben a) keine, b) einige c) alle Parzellen mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet?
4. Welcher Preis (Wasser, Abwasser, monatlicher Grundpreis) wird jeweils berechnet?
5. Welchen Jahresverbrauch weisen diese jeweils a)insgesamt, b) im Durchschnitt der vorhandenen Verbrauchsstellenzähler auf?

Ergebnis der Anfrage

Es gibt in den 7 Hamburger Bezirken insgesamt 312 im Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. organisierte Kleingartenvereine.

Sofern diese an das Wassernetz angeschlossen sind, handelt es sich dabei um wertvolles Trinkwasser, welches lediglich auf Grund der verbauten Leitungen als Brauchwasser bezeichnet wird.

Die Übergabepunkte haben geeichte Wasseruhren, ggf. haben Parzellen geeichte Wasseruhren, ansonsten erfolgt die Abrechnung innerhalb der Vereine pauschal.

Es erfolgt eine Abrechnung nach Anschluss und Verbrauch, üblicherweise entfällt der Anteil für Abwasser.

Bisher mussten keine Nutzungseinschränkungen ausgesprochen werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2023
  • Frist
    25. Juli 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wassersparen 2023 [#282178]
Datum
20. Juni 2023 22:57
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wieder einmal werden die Hamburger zum Wassersparen eingeschworen, dabei beginnt der Sommer erst diese Woche. Dank der anhaltenden Trockenheit laufen in den Kleingärten mancherorts die Rasensprenger 1-3h am Tag. Nicht jede Parzelle hat einen eigenen Wasserzähler und es hält sich das Märchen vom "Brauchwasseranschluss", der sicherlich den maroden und schadstoffbelasteten Rohren geschuldet ist, während die Versorgung tatsächlich aus der Hauptwasserleitung mit Trinkwasser erfolgt. Wann gedenkt der Bezirk etwas gegen die Wasserverschwendung in den Kleingärten zu unternehmen und die Einhaltung etwaiger Regeln auch durchzusetzen. Verpflichtende geeichte Zähler in allen Parzellen wären ein überfälliger Schritt, werden aber nur bei neuen Parzellen verbaut. 1. Wie viele Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk? 2. In wie vielen erfolgt die Abrechnung des Wasserverbrauchs a)nicht, b)per Pauschalbetrag, c)per Verbrauchszähler ? 3. Wie viele haben a) keine, b) einige c) alle Parzellen mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet? 4. Welcher Preis (Wasser, Abwasser, monatlicher Grundpreis) wird jeweils berechnet? 5. Welchen Jahresverbrauch weisen diese jeweils a)insgesamt, b) im Durchschnitt der vorhandenen Verbrauchsstellenzähler auf?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282178/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Wandsbek
Sehr [geschwärzt], nach interner Prüfung Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen das dem Bezirksamt Wandsbek zum a…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
AW: [EXTERN] Wassersparen 2023 [#282178]
Datum
22. Juni 2023 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], nach interner Prüfung Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen das dem Bezirksamt Wandsbek zum angefragten Sachverhalt keine Informationen vorliegen. Teile Ihrer gestellten Fragen können jedoch durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet werden. Bitte wenden Sie ich dazu an folgendes Funktionspostfach: [geschwärzt] Eine Weiterleitung Ihres Anliegens durch das Bezirksamt Wandsbek erfolgt nicht. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]", [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] ? [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Gerne führe ich die Anfrage über an das BUKEA und möchte diese gerne von Bezirk auf das Stadtgebiet er…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Wassersparen 2023 [#282178]
Datum
22. Juni 2023 11:32
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Gerne führe ich die Anfrage über an das BUKEA und möchte diese gerne von Bezirk auf das Stadtgebiet erweitern. Der Vollständigkeit halber die ursprüngliche Anfrage Volltext: Wieder einmal werden die Hamburger zum Wassersparen eingeschworen, dabei beginnt der Sommer erst diese Woche. Dank der anhaltenden Trockenheit laufen in den Kleingärten mancherorts die Rasensprenger 1-3h am Tag. Nicht jede Parzelle hat einen eigenen Wasserzähler und es hält sich das Märchen vom "Brauchwasseranschluss", der sicherlich den maroden und schadstoffbelasteten Rohren geschuldet ist, während die Versorgung tatsächlich aus der Hauptwasserleitung mit Trinkwasser erfolgt. Wann gedenkt der Bezirk etwas gegen die Wasserverschwendung in den Kleingärten zu unternehmen und die Einhaltung etwaiger Regeln auch durchzusetzen. Verpflichtende geeichte Zähler in allen Parzellen wären ein überfälliger Schritt, werden aber nur bei neuen Parzellen verbaut. 1. Wie viele Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk? 2. In wie vielen erfolgt die Abrechnung des Wasserverbrauchs a)nicht, b)per Pauschalbetrag, c)per Verbrauchszähler ? 3. Wie viele haben a) keine, b) einige c) alle Parzellen mit einem eigenen Wasserzähler ausgestattet? 4. Welcher Preis (Wasser, Abwasser, monatlicher Grundpreis) wird jeweils berechnet? 5. Welchen Jahresverbrauch weisen diese jeweils a)insgesamt, b) im Durchschnitt der vorhandenen Verbrauchsstellenzähler auf? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 282178 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bezirksamt Wandsbek
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
22. Juni 2023 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Wandsbek
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Fragen antwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agra…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Wassersparen 2023 [#282178]
Datum
18. Juli 2023 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Fragen antwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt: Es gibt in den 7 Hamburger Bezirken insgesamt 312 im Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. organisierte Kleingartenvereine. Diese haben – soweit sie an das Trinkwassernetz angeschlossen sind - einen Übergabeschacht zwischen dem von Hamburg Wasser bereitgestellten Trinkwassernetz und dem dahinter liegenden Vereinsnetz, welches im allgemeinen als Brauchwassernetz bezeichnet wird, weil es über „Sommerleitungen“ verfügt. Das Eichgesetz schreibt vor, dass an diesem Übergabepunkt eine geeichte Wasseruhr den Verbraucht misst. , den der Verein - wie jeder andere Kunde von Hamburg Wasser – begleicht. Die Kosten werden, wenn nur ein geeichter Wasserzähler vorhanden ist, vom Kleingartenverein an Hamburg Wasser gezahlt und gleichmäßig, d.h. pauschaliert auf alle PächterInnen aufgeteilt. Wenn ein Verein beschließt, dass jede Parzelle eine eigene Wasseruhr erhält, muss diese ebenfalls geeicht sein. Dann erhält auch jede/r EinzelpächterIn eine eigene jährliche Wasserrechnung vom Vereinsvorstand. Bei allen neueren Kleingartenanlagen ist dies der Fall und die Kosten bemessen sich am individuellen Parzellen-Wasserverbrauch. Zu der genauen Aufteilung, welcher Verein nach welchem Modell arbeitet, wie hoch die Wasserverbräuche oder die Kosten für die einzelnen Vereine oder den einzelnen PächterInen sind, liegen der BUKEA oder anderen Verwaltungsstellen keine Kenntnisse vor, da sie der Vereinsautonomie unterliegen. Hinsichtlich der Wassergebühren werden Kleingartenvereine behandelt wie Privathaushalte. Da die Kleingartenflächen - mit Ausnahme des Vereinshauses - regelhaft nicht an das Abwassersystem angeschlossen sind und Regenwasser oder zur Bewässerung des Gartens genutztes Wasser versickert, wird nur der Verbrauch abgerechnet. Sie zahlen die von Hamburg Wasser vorgegebenen Gebühren für Anschluss und Verbrauch. Bei anhaltender Trockenheit wird von Seiten der BUKEA über die Medien daran appelliert, Wasser einzusparen. Dieser Appell richtet sich an alle Hamburgerinnen und Hamburger, also auch an Kleingartenvereine und Kleingartenpächter. Bisher mussten im hamburgischen Stadtgebiet von Seiten der BUKLEA noch keine förmlichen Nutzungseinschränkungen ausgesprochen werden. Mit freundlichen Grüßen