Sehr geehrter Herr Müller,
gerne möchte ich Ihre Anfrage zur Wasserversorgung beantworten. Kommunen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Gebührenhaushalte kostendeckend<
https://www.main-echo.de/schlagworte/kostendeckung/> zu gestalten. Die Gemeinde hat die Gebührenhaushalte daher nicht als Einnahmequelle entdeckt.
Hinweisen möchte ich darauf, dass meine Beantwortung aufgrund der Komplexität der Gebührenkalkulation nicht vollumfänglich ist und ich mich daher auf markante Punkte beschränke.
Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023/2024 wurde auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) erstellt.
Nach § 10 KAG können die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen für die laufende Verwaltung und Unterhaltung der Einrichtung, Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen, angemessene Abschreibungen sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals.
Gemäß § 10 Abs. 2 S. 7 KAG müssen Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre zwingend ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen, die am Ende eines Kalkulationszeitraums entstehen, sollen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden.
In Söhrewald sind bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Wasserversorgung getätigt worden (u.a. Tiefbrunnensanierung).
Auch in den nächsten Jahren werden weitere Investitionen folgen (weitere Tiefbrunnensanierung, Herstellung von Versorgungs- und Transportleitungen etc.), die über den Gebührenhaushalt zu tragen sind.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der genannten Investitionen in die Wasserversorgung Söhrewalds ergibt sich der ab 01.01.2023 gültige Betrag.
Auch wenn ich Ihr Unverständnis nachvollziehen kann, möchte ich auf die Notwendigkeit der Investitionen hinweisen. Andernfalls droht mittelfristig die Gefahr, dass in Söhrewald die Wasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger nicht sichergestellt werden kann.
Gerne können Sie uns bei Fragen auch direkt ansprechen. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2023.
Beste Grüße