Wasserversorgung

Anfrage an: Gemeinde Söhrewald

Mit welcher Begründung ist die Wasserversorgung in Söhrewald die mit am teuersten im gesamten Landkreis Kassel. Teilweise doppelt so hoch wie in anderen Gemeinden. Sehr befremdlich. Kann ich nicht nachvollziehen. Bitte um Antwort.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2022
  • Frist
    24. Januar 2023
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Michael Müller
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit welcher Begründung ist die Wa…
An Gemeinde Söhrewald Details
Von
Michael Müller
Betreff
Wasserversorgung [#266166]
Datum
22. Dezember 2022 13:12
An
Gemeinde Söhrewald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welcher Begründung ist die Wasserversorgung in Söhrewald die mit am teuersten im gesamten Landkreis Kassel. Teilweise doppelt so hoch wie in anderen Gemeinden. Sehr befremdlich. Kann ich nicht nachvollziehen. Bitte um Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Müller Anfragenr: 266166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266166/ Postanschrift Michael Müller << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Müller

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Gemeinde Söhrewald
Sehr geehrter Herr Müller, gerne möchte ich Ihre Anfrage zur Wasserversorgung beantworten. Kommunen sind vom Geset…
Von
Gemeinde Söhrewald
Betreff
AW: Wasserversorgung [#266166]
Datum
23. Dezember 2022 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, gerne möchte ich Ihre Anfrage zur Wasserversorgung beantworten. Kommunen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, Gebührenhaushalte kostendeckend<https://www.main-echo.de/schlagworte/kostendeckung/> zu gestalten. Die Gemeinde hat die Gebührenhaushalte daher nicht als Einnahmequelle entdeckt. Hinweisen möchte ich darauf, dass meine Beantwortung aufgrund der Komplexität der Gebührenkalkulation nicht vollumfänglich ist und ich mich daher auf markante Punkte beschränke. Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2023/2024 wurde auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) erstellt. Nach § 10 KAG können die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben. Die Gebühren dürfen höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden (Kostenobergrenze). Hierzu gehören insbesondere Aufwendungen für die laufende Verwaltung und Unterhaltung der Einrichtung, Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen, angemessene Abschreibungen sowie eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Gemäß § 10 Abs. 2 S. 7 KAG müssen Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Kalkulationszeitraums ergeben, innerhalb der folgenden fünf Jahre zwingend ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen, die am Ende eines Kalkulationszeitraums entstehen, sollen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. In Söhrewald sind bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Wasserversorgung getätigt worden (u.a. Tiefbrunnensanierung). Auch in den nächsten Jahren werden weitere Investitionen folgen (weitere Tiefbrunnensanierung, Herstellung von Versorgungs- und Transportleitungen etc.), die über den Gebührenhaushalt zu tragen sind. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie der genannten Investitionen in die Wasserversorgung Söhrewalds ergibt sich der ab 01.01.2023 gültige Betrag. Auch wenn ich Ihr Unverständnis nachvollziehen kann, möchte ich auf die Notwendigkeit der Investitionen hinweisen. Andernfalls droht mittelfristig die Gefahr, dass in Söhrewald die Wasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger nicht sichergestellt werden kann. Gerne können Sie uns bei Fragen auch direkt ansprechen. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2023. Beste Grüße