Wasserversorgung im Katastrophenfall im Landkreis Dahme-Spreewald

Mir ist bewusst, dass zu konkrete Antworten sicherlich die Gefahr bergen, dass die dadurch zu treffenden Vorsorgemaßnahmen unterlaufen werden. Ich versuche meine Fragen daher schon so zu stellen, dass es Ihnen hoffentlich möglich ist Auskunft/Teilauskunft zu geben. Vielen Dank.
- Wieviele Notbrunnen befinden sich innerhalb des Landkreises Dahme Spreewald?
- Gibt es ein Konzept, dass sicherstellt, dass diese fussläufig durch jeden zu erreichen sind? Wie weit wäre dass dann im Extremfall zu Fuß?
- Wie wird im Falle des Falles die Bevölkerung darüber informiert, wo sich diese Brunnen befinden?
- Wird flächendeckend sichergestellt, dass eine Entwässerung/Kanalisation auch im Falle eines längeren Stromausfalles funktioniert? Wenn nicht, gibt es ein ungefähres Zeitfenster, mit dem gerechnet werden kann, wo die "Notentwässerung" noch funktioniert?

Ergebnis der Anfrage

Das Umweltamt antwortet umfangreich. Besten Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
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Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Wasserversorgung im Katastrophenfall im Landkreis Dahme-Spreewald [#213626]
Datum
24. Februar 2021 18:22
An
Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist bewusst, dass zu konkrete Antworten sicherlich die Gefahr bergen, dass die dadurch zu treffenden Vorsorgemaßnahmen unterlaufen werden. Ich versuche meine Fragen daher schon so zu stellen, dass es Ihnen hoffentlich möglich ist Auskunft/Teilauskunft zu geben. Vielen Dank. - Wieviele Notbrunnen befinden sich innerhalb des Landkreises Dahme Spreewald? - Gibt es ein Konzept, dass sicherstellt, dass diese fussläufig durch jeden zu erreichen sind? Wie weit wäre dass dann im Extremfall zu Fuß? - Wie wird im Falle des Falles die Bevölkerung darüber informiert, wo sich diese Brunnen befinden? - Wird flächendeckend sichergestellt, dass eine Entwässerung/Kanalisation auch im Falle eines längeren Stromausfalles funktioniert? Wenn nicht, gibt es ein ungefähres Zeitfenster, mit dem gerechnet werden kann, wo die "Notentwässerung" noch funktioniert?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 213626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213626/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Kein Nachrichtentext
Von
Umweltamt Landkreis Dahme-Spreewald
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,6 MB