Wasserversorgung

Um wieviel Prozent ist der für das Trinkwasser der Bürger der Stadt Enger relevante Grundwasserpegel aktuell abgefallen? Ich gehe davonaus, dass die Regenknappheit seit 2018 auch für Enger Auswirkung hatte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Enger Details
Von
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Betreff
Wasserversorgung [#166643]
Datum
15. September 2019 17:07
An
Kommunalverwaltung Enger
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um wieviel Prozent ist der für das Trinkwasser der Bürger der Stadt Enger relevante Grundwasserpegel aktuell abgefallen? Ich gehe davonaus, dass die Regenknappheit seit 2018 auch für Enger Auswirkung hatte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Enger
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Frage kann von der Verwaltung der Stadt Enger aus folgendem Grund nicht beant…
Von
Kommunalverwaltung Enger
Betreff
AW: Wasserversorgung [#166643]
Datum
18. September 2019 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in diese Frage kann von der Verwaltung der Stadt Enger aus folgendem Grund nicht beantwortet werden. Die Stadt Enger ist Mitglied eines Wasserbeschaffungsverbandes und bezieht das Trinkwasser über diesen Verband. Das Wassergewinnungsgebiet liegt zu dem außerhalb des kommunalen Stadtgebietes. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Antwort entnehme ich, dass sich die Stadt Enger völlig auf ihren Wasserbeschaff…
An Kommunalverwaltung Enger Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerantrag - AW: Wasserversorgung [#166643]
Datum
18. September 2019 16:29
An
Kommunalverwaltung Enger
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Antwort entnehme ich, dass sich die Stadt Enger völlig auf ihren Wasserbeschaffungsverband verlässt. Aufgrund der aktuellen Niederschlagssituation beantrage ich hiermit, die für die meisten Bürger von Enger relevanten Wasserstandsdaten zu beschaffen, damit rechtzeitig geeignete Maßnahmen zur Vermeidung eines eventuell bevorstehenden Wassermangels getroffen werden könnten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Enger
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen über diesen Weg nicht die gesamte Wasserver…
Von
Kommunalverwaltung Enger
Betreff
AW: Bürgerantrag - AW: Wasserversorgung [#166643]
Datum
23. September 2019 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen über diesen Weg nicht die gesamte Wasserversorgung der Stadt Enger erläutern kann. Ich biete Ihnen aber gerne an, Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch zu klären und lade Sie dazu ein. Zur Terminabstimmung nehmen Sie gerne Kontakt auf. Des Weiteren beschreibt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Enger die Wasserversorgung im Detail. Sie finden es auf unserer Internetseite unter: www.enger.de Mit freundlichem Gruß