Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Bad Sassendorf

Das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Bad Sassendorf, Ihren Prüfvermerk und Ihre diesbezüglichen Schreiben an die Gemeinde.

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  • Datum
    11. Juli 2018
  • Frist
    14. August 2018
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Heinz Dinklage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
Heinz Dinklage
Betreff
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Bad Sassendorf [#31833]
Datum
11. Juli 2018 22:41
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Bad Sassendorf, Ihren Prüfvermerk und Ihre diesbezüglichen Schreiben an die Gemeinde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Dinklage

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrter Herr Dinklage, das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Bad Sassendorf liegt der Bezirksregierung …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Bad Sassendorf
Datum
26. Juli 2018 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dinklage, das Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Bad Sassendorf liegt der Bezirksregierung Arnsberg nicht vor. Mit freundlichen Grüßen