Wasserwerfer 10000

- Eine Übersicht, welche Polizeien des Bundes und der Länder mit dem „Wasserwerfer 10000“ (kurz „WaWe 10“) der Firma Rosenbauer International AG aus Österreich ausgestattet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1378, Frage 34 des MdB Jan Korte; bitte die Anzahl der „WaWe 10“ für jedes Bundesland bzw. die Bundespolizei darstellen).
- Eine Aufstellung, wie die Kosten zwischen dem Bundesministerium des Innern bzw. dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sowie den Bundesländern aufgeteilt werden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Über…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wasserwerfer 10000 [#172269]
Datum
17. Dezember 2019 11:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht, welche Polizeien des Bundes und der Länder mit dem „Wasserwerfer 10000“ (kurz „WaWe 10“) der Firma Rosenbauer International AG aus Österreich ausgestattet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1378, Frage 34 des MdB Jan Korte; bitte die Anzahl der „WaWe 10“ für jedes Bundesland bzw. die Bundespolizei darstellen). - Eine Aufstellung, wie die Kosten zwischen dem Bundesministerium des Innern bzw. dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sowie den Bundesländern aufgeteilt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 172269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172269 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2222 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihren nachstehenden…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Wasserwerfer 10000 [#172269]
Datum
22. Januar 2020 14:54
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2222 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage erhalten Sie meinen Bescheid auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 22. Januar 2020 mit dem Zei…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG - Wasserwerfer 10000 [#172269]
Datum
31. Januar 2020 10:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 22. Januar 2020 mit dem Zeichen Z I 4 - 13002/4#2222 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen Angaben zur Verteilung der Fahrzeuge ab, da die Ausstattungsnachweise der Bundespolizei als Verschlusssache eingestuft seien. Der Anspruch auf Zugang zu einer Information ist allerdings nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen ist, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen. Solche liegen hier nicht vor. Dies lässt sich u.a. daran erkennen, dass der Verteilerschlüssel im Jahr 2014 vom BMI zugänglich gemacht wurde: https://fragdenstaat.de/anfrage/verteilerschlussel-fur-die-78-bestellten-wasserwerfer-wawe-10/17348/anhang/20140515antwort-bmi-wasserwerfer-einkaufsliste.jpg Die Offenlegung der Daten hat damals nicht zu nachteiligen Auswirkungen der inneren Sicherheit geführt und wird es auch in diesem Fall nicht. Ich bitte erneut um Zugang zu den Informationen und behalte mir andernfalls eine gerichtliche Klärung vor. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 172269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172269

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Widerspruchsbescheid
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
3. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente