WBS für öffentlich geförderte Wohnungen

Anfrage an: Stadt Ulm

Für den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2023 werden folgende Informationen für die Stadt Ulm angefordert:
1. Wieviel Haushalte gibt es insgesamt?
2. Wieviel Haushalten von 1) steht aufgrund ihres Einkommens ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zu?
3. Wieviel Haushalte von 2) haben einen WBS?
4. Wieviel Haushalte von 3) wohnen in einer öffentlich geförderten Wohnung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Zeitraum der Jahre 2016 bi…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WBS für öffentlich geförderte Wohnungen [#287831]
Datum
7. September 2023 14:39
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2023 werden folgende Informationen für die Stadt Ulm angefordert: 1. Wieviel Haushalte gibt es insgesamt? 2. Wieviel Haushalten von 1) steht aufgrund ihres Einkommens ein Wohnberechtigungsschein (WBS) zu? 3. Wieviel Haushalte von 2) haben einen WBS? 4. Wieviel Haushalte von 3) wohnen in einer öffentlich geförderten Wohnung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287831/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Ulm
Sehr << Antragsteller:in >> in der Excel-Tabelle anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. F…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: WBS für öffentlich geförderte Wohnungen [#287831]
Datum
13. September 2023 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Excel-Tabelle anbei erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen. Frage 2 kann leider nicht beantwortet werden. Hier auch noch die Einkommensgrenzen für einen WBS: Förderjahrgänge bis 2008 Förderjahrgänge ab 2009 Personen Einkommens-grenze Wohnungsgröße Einkommens- grenze Wohnungsgröße 1 55.250 € 45 m² 55.250 € 45m² mit bis zu 2 Zi. 2 55.250 € 60m² oder 2 Zi. 55.250 € 60m² mit bis zu 3 Zi. 3 64.250 € 75m² oder 3 Zi. 64.250 € 75m² mit bis zu 4 Zi. 4 73.250 € 90m² oder 4 Zi. 73.250 € 90m² mit bis zu 5 Zi. 5 82.250 € 105m² oder 5 Zi. 82.250 € 105m² mit bis zu 6 Zi. 6 91.250 € 120m² oder 6 Zi. 91.250 € 120m² mit bis zu 7 Zi. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. es haben sich daraus noch einige Fragen ergeben: 1) Es gibt eine Diffe…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WBS für öffentlich geförderte Wohnungen [#287831]
Datum
20. September 2023 11:32
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. es haben sich daraus noch einige Fragen ergeben: 1) Es gibt eine Differenz zwischen den Haushalten, die aktuell in einer öffentlich geförderten Wohnung leben und den Haushalten, die zwischen 2016-2023 neu in eine Sozialwohnung eingezogen sind. Wie ist das zu erklären? 2) Wieviel (noch gültige) WBS wurden insgesamt ausgestellt? D.H. wie groß ist die Warteliste insgesamt? 3) Wieviel Sozialwohnungen gibt es in Ulm aktuell? 4) Wieviel Sozialwohnungen wurden im Zeitraum 2016-2023 jeweils neu gebaut, und wieviele sind evtl. weggefallen? 5) Wie lange ist die Gültigkeit eines WBS? Muss er jährlich neu beantragt werden oder in welchen Zeiträumen wird überprüft, ob die Berechtigung für WBS noch vorliegt? Danke für Ihre freundliche Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287831/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Ulm
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. September 2023 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Ulm
Sehr << Antragsteller:in >> hier die Antworten auf Ihre Fragen: 1) Die Differenz ergibt sich aus den…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: WBS für öffentlich geförderte Wohnungen [#287831]
Datum
21. September 2023 17:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> hier die Antworten auf Ihre Fragen: 1) Die Differenz ergibt sich aus den Haushalten, die vor 2016 eingezogen sind. 2) Da WBS maximal ein Jahr gültig sind beträgt die Anzahl seit dem 21.09.2022 1.411 ausgestellte WBS. 3) Es gibt aktuell 2.152 öffentlich-geförderte Wohnungen in Ulm. 4) 416 Wohnungen wurden fertiggestellt, 330 Wohnungen sind aus der Bindung gefallen. 5) Der WBS ist maximal ein Jahr gültig, eine nachträgliche Überprüfung der Berechtigung lässt die aktuelle Gesetzgebung nicht zu. Freundliche Grüße