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WDR-Eigenwerbung im öffentlichen Raum

WDR versorgt die Bevölkerung mit Fernsehangebot, zu dem er beauftragt wurde.

Auf welcher gesetzlichen Basis basiert die Verschleuderung der Ressourcen für WDR-Eigenwerbung im öffentlichen Raum?

PS: Erklärung an einem Beispiel. Stadt Köln hat den Auftrag bekommen, für Bürger Anträge auf Personalausweise zu sammeln und weiter zu reichen. Es wäre absurd, dass Stadt Köln überall für diesen Auftrag im öffentlichen Raum wirbt und dafür Geld in Millionenhöhe verschwendet. WDR macht aber genau das.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WDR-Eigenwerbung im öffentlichen Raum [#24871]
Datum
6. Oktober 2017 18:54
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
WDR versorgt die Bevölkerung mit Fernsehangebot, zu dem er beauftragt wurde. Auf welcher gesetzlichen Basis basiert die Verschleuderung der Ressourcen für WDR-Eigenwerbung im öffentlichen Raum? PS: Erklärung an einem Beispiel. Stadt Köln hat den Auftrag bekommen, für Bürger Anträge auf Personalausweise zu sammeln und weiter zu reichen. Es wäre absurd, dass Stadt Köln überall für diesen Auftrag im öffentlichen Raum wirbt und dafür Geld in Millionenhöhe verschwendet. WDR macht aber genau das.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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