WDR / Rundfunkbeitrag / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

1. benutzt WDR den Verwaltungsverfahrensgesetz NRW bei Rundfunkbeitragssachen?

2. welche Pflichten hat WDR gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Zusammenhang mit Verwaltungsverfahrensgesetz NRW gegenüber den Beitragszahlern? Bitte vollständige Auflistung.

3. die Beitragszahler zahlen nicht nur die Rundfunkbeiträge. Ein Teil der Beitragszahler berät (Verbraucherzentralen), ein anderer Teil der Beitragszahler führt Vollstreckungen durch (Städte). Es gibt noch ein Teil der Beitragszahler. Dieser Teil verbindet die Zahlung der Rundfunkbeiträge und Rechtssprechung (Gerichte). Welcher Teil des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erlaubt einem Beitragszahler den anderen zu beraten, zu vollstrecken, Urteile auszusprechen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WDR / Rundfunkbeitrag / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW [#267765]
Datum
15. Januar 2023 11:35
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. benutzt WDR den Verwaltungsverfahrensgesetz NRW bei Rundfunkbeitragssachen? 2. welche Pflichten hat WDR gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Zusammenhang mit Verwaltungsverfahrensgesetz NRW gegenüber den Beitragszahlern? Bitte vollständige Auflistung. 3. die Beitragszahler zahlen nicht nur die Rundfunkbeiträge. Ein Teil der Beitragszahler berät (Verbraucherzentralen), ein anderer Teil der Beitragszahler führt Vollstreckungen durch (Städte). Es gibt noch ein Teil der Beitragszahler. Dieser Teil verbindet die Zahlung der Rundfunkbeiträge und Rechtssprechung (Gerichte). Welcher Teil des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags erlaubt einem Beitragszahler den anderen zu beraten, zu vollstrecken, Urteile auszusprechen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267765/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
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Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Januar 2023 11:35
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Westdeutscher Rundfunk
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15. Januar 2023, die zuständigkeitshal…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: WDR / Rundfunkbeitrag / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW [#267765]
Datum
13. Februar 2023 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15. Januar 2023, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergegeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter welcher wir Ihnen Ihren Bescheid zustellen können. Mit freundlichen Grüßen