Website Beschlagnahmung und Motel One Kundendaten

Information darüber, ob die Polizei Göttingen (Logo von Polizei Göttingen ist hier im Screenshot: https://www.puls24.at/news/digital/cybercrime-fbi-legt-mit-hilfe-der-dsn-hacker-gruppe-blackcat-lahm/316332) an der Beschlagnahmung der AlphV-Seiten beteiligt war, auf denen laut Screenshot die Kundendaten von Motel One veröffentlicht wurden. Die Öffentlichkeit bzw. die Betroffenen wurden darüber bis jetzt nicht informiert.

Ergebnis der Anfrage

Frage ist: Betraf dies auch die Website/n auf welcher Motel One Kundendaten veröffentlicht wurden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) G…
An Polizeidirektion Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Website Beschlagnahmung und Motel One Kundendaten [#296461]
Datum
6. Januar 2024 22:53
An
Polizeidirektion Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Göttingen, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information darüber, ob die Polizei Göttingen (Logo von Polizei Göttingen ist hier im Screenshot: https://www.puls24.at/news/digital/cybercrime-fbi-legt-mit-hilfe-der-dsn-hacker-gruppe-blackcat-lahm/316332) an der Beschlagnahmung der AlphV-Seiten beteiligt war, auf denen laut Screenshot die Kundendaten von Motel One veröffentlicht wurden. Die Öffentlichkeit bzw. die Betroffenen wurden darüber bis jetzt nicht informiert.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Göttingen (Informationsfreiheitssatzung Göttingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296461/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeidirektion Göttingen
Sehr << Antragsteller:in >> die Pressehoheit zu dem von Ihnen angeführten Verfahren liegt bei der Sta…
Von
Polizeidirektion Göttingen
Betreff
AW: Website Beschlagnahmung und Motel One Kundendaten [#296461]
Datum
8. Januar 2024 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Pressehoheit zu dem von Ihnen angeführten Verfahren liegt bei der Staatsanwaltschaft Göttingen. Diese hat am 19.12.2023 anliegende Pressemitteilung veröffentlicht: https://staatsanwaltschaft-goettingen.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/internationale-zusammenarbeit-zur-zerschlagung-der-technischen-infrastruktur-einer-ransomwaregruppierung-228208.html . Sollten Sie weitere Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen. Kontaktdaten finden Sie unter dem Link. Freundliche Grüße