Wechsel inkompetenter Sachbearbeiter

Ich erbitte Informationen, wie man als behördenabhängiger Schwerbehinderter völlig inkompetente Sachbearbeiter loswerden kann, die einen permanent mit zahlreichen Fehlern, Falschinformationen, Verzögerungen und Schlampereien etc. tyrannisieren. Es ist ein Unding, daß man keinen Sachbearbeiterwechsel beantragen kann, denn so ist man als Wehrloser einer Person ausgeliefert, die einem das Leben (sei es nun aus Dämlichkeit oder Bosheit) komplett vergiftet.

(Wenn dieser Wechsel nicht ermöglicht wird, braucht sich auch keiner mehr zu wundern und in den Medien scheinheilig zu jammern, wenn es in Behörden immer öfter knallt, weil dort wehrlose Menschen von "Sachbearbeitern" willkürlich extrem gedemütigt und in massive Existenzängste getrieben werden.)

Außerdem sollten Neulinge in Behörden in ihrem Tun komplett überwacht und intensiv geschult werden und nicht blind darauf los agieren können und sollten falsche Rechtsbelehrungen unterlassen, die mal eben behauptet werden, um die Betroffenen mit angeblichen Gesetzen und Vorschriften einzuschüchtern, die es gar nicht gibt.

Es ist wahrlich skandalös und verstößt teilweise sogar ganz klar gegen das Grundgesetz, was sich in diesem Bereich in deutschen Behörden tut!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2016
  • Frist
    25. März 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich erbitte Info…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
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Betreff
Wechsel inkompetenter Sachbearbeiter [#15799]
Datum
21. Februar 2016 12:46
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich erbitte Informationen, wie man als behördenabhängiger Schwerbehinderter völlig inkompetente Sachbearbeiter loswerden kann, die einen permanent mit zahlreichen Fehlern, Falschinformationen, Verzögerungen und Schlampereien etc. tyrannisieren. Es ist ein Unding, daß man keinen Sachbearbeiterwechsel beantragen kann, denn so ist man als Wehrloser einer Person ausgeliefert, die einem das Leben (sei es nun aus Dämlichkeit oder Bosheit) komplett vergiftet. (Wenn dieser Wechsel nicht ermöglicht wird, braucht sich auch keiner mehr zu wundern und in den Medien scheinheilig zu jammern, wenn es in Behörden immer öfter knallt, weil dort wehrlose Menschen von "Sachbearbeitern" willkürlich extrem gedemütigt und in massive Existenzängste getrieben werden.) Außerdem sollten Neulinge in Behörden in ihrem Tun komplett überwacht und intensiv geschult werden und nicht blind darauf los agieren können und sollten falsche Rechtsbelehrungen unterlassen, die mal eben behauptet werden, um die Betroffenen mit angeblichen Gesetzen und Vorschriften einzuschüchtern, die es gar nicht gibt. Es ist wahrlich skandalös und verstößt teilweise sogar ganz klar gegen das Grundgesetz, was sich in diesem Bereich in deutschen Behörden tut!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 22.02.2016 eingegangen. Bitte habe…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: APO Wechsel inkompetenter Sachbearbeiter [#15799]
Datum
22. Februar 2016 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 22.02.2016 eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anzahl eingehender Anfragen die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten zu gegebener Zeit entsprechend Nachricht. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen durch das Kommunikationscenter erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff: Eingabe nach IFG Sehr geehrtAntragsteller/in ihre E-Mail vom 22.02.2016 wurde zuständigkeitshalber an d…
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre E-Mail vom 22.02.2016 wurde zuständigkeitshalber an das Bundeministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen