WEEE Elektrogeräteentsorung für Kleinunternehmer und Mittelstand

Unternehmen, die Elektrogeräte herstellen und in der EU verkaufen, unabhängig von der Stückzahl, müssen gemäß der WEEE registriert sein und entsprechende Beiträge leisten. Diese Anforderungen stellen für Selbstständige und Kleinunternehmen eine schwer überwindbare Belastung dar.

Das Hauptproblem besteht darin, dass Kosten in Höhe von Hunderten Euro pro Jahr für die Entsorgung von Geräten entstehen, die in kleinen Serien hergestellt und vermarktet werden (obwohl die tatsächlichen Entsorgungskosten nicht im Verhältnis zu diesen Beträgen stehen). Dadurch ist die wirtschaftliche Entwicklung und der Verkauf dieser Geräte praktisch unmöglich. Neben anderen Vorschriften wie CE, EMV, ROHS usw. ist die WEEE eine der kostspieligsten und oft unnötigsten (zumindest für Kleinstserien).

Aufgrund der Tatsache, dass der finanzielle Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen genauso hoch ist wie für Konzerne, werden diese Unternehmen systematisch benachteiligt. Die Marktmacht und Innovation bleiben ausschließlich in den Händen großer Unternehmen und Importeuren, insbesondere aus China. Dadurch wird die lokale Innovation unterdrückt und die Entwicklung und Innovation im Mittelstand systematisch behindert. Zertifizierungspflichen und Zulassungspflichten sollten für Kleinunternehmen vereinfacht oder abgeschafft werden.

Es wird daher dringend darum gebeten, die WEEE und andere Zertifizierungen zu überdenken und anzupassen, damit auch kleine Unternehmen an der Innovation und Produktion teilnehmen können.
Danke!

Mfg,
ein Selbstständiger Elektronik- und Softwareentwickler, der auch eigene Produkte auf den Markt bringen möchte und nicht nur auf Rechnung für große Unternehmen arbeiten will.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unternehmen, die Elektrogeräte herste…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WEEE Elektrogeräteentsorung für Kleinunternehmer und Mittelstand [#304238]
Datum
26. März 2024 11:33
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unternehmen, die Elektrogeräte herstellen und in der EU verkaufen, unabhängig von der Stückzahl, müssen gemäß der WEEE registriert sein und entsprechende Beiträge leisten. Diese Anforderungen stellen für Selbstständige und Kleinunternehmen eine schwer überwindbare Belastung dar. Das Hauptproblem besteht darin, dass Kosten in Höhe von Hunderten Euro pro Jahr für die Entsorgung von Geräten entstehen, die in kleinen Serien hergestellt und vermarktet werden (obwohl die tatsächlichen Entsorgungskosten nicht im Verhältnis zu diesen Beträgen stehen). Dadurch ist die wirtschaftliche Entwicklung und der Verkauf dieser Geräte praktisch unmöglich. Neben anderen Vorschriften wie CE, EMV, ROHS usw. ist die WEEE eine der kostspieligsten und oft unnötigsten (zumindest für Kleinstserien). Aufgrund der Tatsache, dass der finanzielle Verwaltungsaufwand für Kleinunternehmen genauso hoch ist wie für Konzerne, werden diese Unternehmen systematisch benachteiligt. Die Marktmacht und Innovation bleiben ausschließlich in den Händen großer Unternehmen und Importeuren, insbesondere aus China. Dadurch wird die lokale Innovation unterdrückt und die Entwicklung und Innovation im Mittelstand systematisch behindert. Zertifizierungspflichen und Zulassungspflichten sollten für Kleinunternehmen vereinfacht oder abgeschafft werden. Es wird daher dringend darum gebeten, die WEEE und andere Zertifizierungen zu überdenken und anzupassen, damit auch kleine Unternehmen an der Innovation und Produktion teilnehmen können. Danke! Mfg, ein Selbstständiger Elektronik- und Softwareentwickler, der auch eigene Produkte auf den Markt bringen möchte und nicht nur auf Rechnung für große Unternehmen arbeiten will.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304238/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns unter Berufung auf das In…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: WEEE Elektrogeräteentsorung für Kleinunternehmer und Mittelstand [#304238]
Datum
28. März 2024 12:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die u.a. Fragen und Anmerkungen übermittelt. Wir verstehen Ihre Anfrage als Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Gern antworten wir Ihnen wie folgt: Die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung sind nach dem Ressortprinzip verteilt. Federführend innerhalb der Bundesregierung für das Elektrogesetz ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Wenden Sie sich ggf. noch einmal direkt dorthin (<<E-Mail-Adresse>>). Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen