Wegesperrungen im Nationalpark

eine maschinenlesbare Datei, welche alle im Nationalpark gesperrten Wege (oder Wege, für die eine Sperrung geplant ist) enthält:
- Name des Wegs
- weitere Angaben zum Wegtyp, z.B. Fahrradweg oder Wanderweg
- Dauer der Sperrung
- Grund der Sperrung, insbesondere die Rechtsgrundlage
- Geodaten zum Weg, z.B. GPX, falls vorhanden

Weiterhin bitte ich um Übermittlung von allen vorhandenen Unterlagen, welche die Entscheidung, den Lotharpfad zu sperren, nachvollziehbar machen. Die Sperrung wird wie folgt begründet:
"Aufgrund von Schnee- und Eisglätte zu Ihrer eigenen Sicherheit gemäß §8 Abs. 5 NLPG bis auf Weiteres gesperrt".

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2022
  • Frist
    11. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine maschinen…
An Nationalpark Schwarzwald Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wegesperrungen im Nationalpark [#265082]
Datum
9. Dezember 2022 16:33
An
Nationalpark Schwarzwald
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine maschinenlesbare Datei, welche alle im Nationalpark gesperrten Wege (oder Wege, für die eine Sperrung geplant ist) enthält: - Name des Wegs - weitere Angaben zum Wegtyp, z.B. Fahrradweg oder Wanderweg - Dauer der Sperrung - Grund der Sperrung, insbesondere die Rechtsgrundlage - Geodaten zum Weg, z.B. GPX, falls vorhanden Weiterhin bitte ich um Übermittlung von allen vorhandenen Unterlagen, welche die Entscheidung, den Lotharpfad zu sperren, nachvollziehbar machen. Die Sperrung wird wie folgt begründet: "Aufgrund von Schnee- und Eisglätte zu Ihrer eigenen Sicherheit gemäß §8 Abs. 5 NLPG bis auf Weiteres gesperrt". Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265082 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265082/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Nationalpark Schwarzwald
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Von
Nationalpark Schwarzwald
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Dezember 2022 16:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Nationalpark Schwarzwald
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag. Er ist am 09.12. bei uns eingegangen und nu…
Von
Nationalpark Schwarzwald
Betreff
EXTERN Wegesperrungen im Nationalpark [#265082]
Datum
12. Dezember 2022 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag. Er ist am 09.12. bei uns eingegangen und nun in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Nationalpark Schwarzwald
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Dezember 2022, mit welcher Sie eine…
Von
Nationalpark Schwarzwald
Betreff
Ihr Antrag nach LIFG/UVwG/VIG: Information über Wegesperrungen im Nationalpark [#265082]
Datum
20. Dezember 2022 12:34
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
nlpwegsperrungendez2022.gpx
1,3 MB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Dezember 2022, mit welcher Sie einen Antrag auf Aktenauskunft zu Wegsperrungen im Nationalpark Schwarzwald stellen. Ihren Antrag möchte ich wie folgt beantworten. Eine Übersichtskarte mit den aktuell gesperrten Wege der öffentlichen Rad- und Wanderwege im Nationalpark Schwarzwald finden Sie unter dem unter dem Link: Unterwegs im Nationalpark - Nationalpark Schwarzwald (nationalpark-schwarzwald.de)<https://www.nationalpark-schwarzwald.de/de/erleben/unterwegs-im-park/wegesperrungen>. Durch Zoomen der Karte und Auswahl der einzelnen Wege mit dem Cursor erhalten Sie Informationen über die Namen der einzelnen Wege und den Grund der jeweiligen Sperrung. Die Übersichtskarte weist sowohl die aktuellen, anlassbezogenen Sperrungen aus (wie beispielsweise die Sperrung des Lotharpfads auf Grund von Winterglätte), als auch saisonale Sperrungen (wie beispielweise die Sperrung des Wildseewegles (zum Wilden See abgehend) auf Grund von Winterruhe). Eine weitere Karte mit den saisonalen Sperrungen mit Angaben der jeweiligen Sperrungsdauer finden Sie ferner unter dem Link NLP_Starterkarte_Winter-Edition.jpg (3725×5268) (nationalpark-schwarzwald.de)<https://www.nationalpark-schwarzwald.de/fileadmin/Mediendatenbank_Nationalpark/06_Karten_und_Broschueren/Karten/NLP_Starterkarte_Winter-Edition.jpg>. Die von Ihnen gewünschte maschinenlesbare Datei finden Sie für Ihre weiter Verwendung als Anlage beigefügt. Wie gewünscht, übersende ich Ihnen die Datei im GPX Format. Sollten Sie zu Zwecken der Datenbe- bzw. verarbeitung die Informationen in einem anderen Dateiformat (shape oder kml) benötigen, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Wegsperrungen im Nationalpark Schwarzwald werden aus verschiedenen Gründen vorgenommen. Wie im Falle der Lotharpfads kommt eine Wegsperrung beispielsweise in Betracht, um eine Gefährdung unserer Besucher:innen auszuschließen. Gleiches gilt beispielsweise auch, wenn einzelne Wege im Zuge von Waldarbeiten zur Beseitigung von Sturmschäden oder Schneebruch gesperrt werden müssen. Des Weiteren werden öffentliche Wege aus Gründen des Naturschutzes zeitweise bzw. saisonal gesperrt. Dies gilt beispielsweise für Wege, die sich in der Nähe eines Balz- und Aufzuchtgebiets des Auerhahns befindet, dessen Bestand im Nationalpark Schwarzwald stark gefährdet ist. Im Hinblick auf die Störungsempfindlichkeit der Tierwelt im Winter werden darüber hinaus saisonale Sperrungen vorgenommen und einzelne Wege bzw. Abschnitte während der Wintermonate beruhigt. Entsprechend der verschiedenen Gründe einer Wegsperrung variieren auch die rechtlichen Begründungen für die Wegsperrung. Als Rechtsgrundlage kommt unter anderem § 8 Absatz 5 des Gesetzes zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald (NLPG) in Betracht. Das NLPG finden Sie unter folgendem Link Landesrecht BW NLPG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald (Nationalparkgesetz - NLPG) vom 3. Dezember 2013 | gültig ab: 01.01.2014 (landesrecht-bw.de)<https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3cb/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchwWNatPGBWpG3&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-SchwWNatPGBWV3P8> . Nach dieser Vorschrift ist die Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schwarzwald berechtigt, durch Anordnung das Betreten von Teilen des Nationalparks aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit, aus Gründen des Natur- oder Artenschutzes, zur Durchführung landschaftspflegerischer oder waldpflegerischer Maßnahmen und zur Regelung des Erholungsverkehrs zu beschränken oder zu untersagen. Im Falle des Lotharpfads erfolgte die Sperrung „aus Gründen des Wohl der Allgemeinheit“ im Sinne der genannten Vorschrift, da durch die Eisglätte auf dem Pfad eine erhebliche Sturzgefahr und damit ein konkretes Verletzungsrisiko unserer Besucher:innen besteht. Des Weiteren ist die Sperrung des Lotharpfads im Hinblick auf die zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten umgesetzt worden, die den Nationalpark Schwarzwald als Betreiber dieser baulichen Anlage obliegen. Diese Informationsbereitstellung ergeht gebühren- und auslagenfrei, § 10 Abs. 3 LIFG und § 33 Abs. 2 UVwG. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Nationalparkverwaltung Schwarzwald oder bei dem Verwaltungsgericht Freiburg erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen