Wegfall der 75 KW-Begrenzung bei geförderten Biogasanlagen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den folgenden Beitrag der NDR-Sendung Extra3 würde ich gerne fragen, warum die Begrenzung auf 75 KW bei geförderten Biogasanlagen erst für Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 entfällt und der Wegfall dieser Begrenzung nicht auch für bereits bestehende bzw. in Betrieb genommene Anlage gilt: https://www.youtube.com/watch?v=t0WtDJYRb3M

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den folgenden Beitrag der NDR-Sendun…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wegfall der 75 KW-Begrenzung bei geförderten Biogasanlagen [#265724]
Datum
15. Dezember 2022 09:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf den folgenden Beitrag der NDR-Sendung Extra3 würde ich gerne fragen, warum die Begrenzung auf 75 KW bei geförderten Biogasanlagen erst für Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023 entfällt und der Wegfall dieser Begrenzung nicht auch für bereits bestehende bzw. in Betrieb genommene Anlage gilt: https://www.youtube.com/watch?v=t0WtDJYRb3M Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265724/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Unser zukünftiger Energiemix wird aus za…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Wegfall der 75 KW-Begrenzung bei geförderten Biogasanlagen
Datum
28. Dezember 2022 16:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Unser zukünftiger Energiemix wird aus zahlreichen erneuerbaren Energieträgern bestehen. Dazu gehören Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft und Biomasse (BioGas). Durch diese Diversifizierung der Energieträger und einer Verteilung in der geografischen Fläche, sowie zusätzlich hocheffiziente Gaskraftwerke (H2-ready!!!), wird Deutschland in absehbarer Zeit eine hohen Grad an Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit erreichen. Ergänzt wird dies durch internationale Kooperationen und natürlich auch Energieeffizienz („Energiesparen ist die beste Energiequelle“), sowie die bereits angesprochenen Speicher. Nutzen statt Abregeln“ (bspw. Leistungsdrosselungen oder komplette Einspeiseverbote) ist eines unserer wesentlichen Ziele. Um dies zu erreichen, erarbeiten wir aktuell ein breiteres Maßnahmenpaket. Erste Verbesserungen bei der Drosselung haben wir bereits umgesetzt, weitere Schritte werden zeitnah folgen! Die Bundesregierung hat zusätzliche Anreize für die Erhöhung der Stromproduktion aus Biogas gesetzt: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221007-bundesrat-verabschiedet-ensig-30.html https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220914-habeck-weitere-starkung-der-vorsorge.html Wir gehen davon aus, dass wir weitere Maßnahmen bereits zeitnah umsetzen können (bspw. Auf- und Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur zur Speicherung von Stromspitzen). In wie weit die Abregelung aller Anlagen aufgehoben werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht absehbar und Gegenstand der Gespräche (Stichwort: Netzverträglichkeit!)! Über alle Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Internetseite www.bmwk.de<http://www.bmwk.de> auf dem Laufenden. Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere. Mit freundlichen Grüßen