Wegfall der Ausnahme der 2G/2G+/3G-Regel bei Jugendliche

wie kann es sein, dass sich das Land bzgl. der Corona Regeln bei 2G/2G+/3G ab dem 01.02.2022 über die Empfehlungen des RKI und der Stiko einfach so hinwegsetzen kann.

Ab dem 01.02.2022 bedeutet es quasi, dass alle ungeimpften Jungendliche in einem Freizeit-Lockdown sind, und somit ihrem Hobbys nicht mehr nachgehen können, und das, obwohl es bei der RKI/Stiko-Empfehlung (siehe folgenden Link und Zitat) ganz eindeutig ausgeschlossen werden sollte, dass Jugendliche die ungeimpft sind, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden:

„Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.„
(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html)

Das ist eine nicht akzeptable Vorgehensweise vom Land Baden-Württemberg.

Ich bitte um dringende Stellungnahme!
(Wenn Sie als für mich zuständiges Landratamt diese Frage nicht beantworten können, so bitte ich Sie diese an die zuständige Stelle in der Landesregierung weiterzuleiten.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie kann es se…
An Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Wegfall der Ausnahme der 2G/2G+/3G-Regel bei Jugendliche [#235747]
Datum
15. Dezember 2021 20:38
An
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie kann es sein, dass sich das Land bzgl. der Corona Regeln bei 2G/2G+/3G ab dem 01.02.2022 über die Empfehlungen des RKI und der Stiko einfach so hinwegsetzen kann. Ab dem 01.02.2022 bedeutet es quasi, dass alle ungeimpften Jungendliche in einem Freizeit-Lockdown sind, und somit ihrem Hobbys nicht mehr nachgehen können, und das, obwohl es bei der RKI/Stiko-Empfehlung (siehe folgenden Link und Zitat) ganz eindeutig ausgeschlossen werden sollte, dass Jugendliche die ungeimpft sind, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden: „Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.„ (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html) Das ist eine nicht akzeptable Vorgehensweise vom Land Baden-Württemberg. Ich bitte um dringende Stellungnahme! (Wenn Sie als für mich zuständiges Landratamt diese Frage nicht beantworten können, so bitte ich Sie diese an die zuständige Stelle in der Landesregierung weiterzuleiten. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegfall der Ausnahme der 2G/2G+/3G-Regel bei J…
An Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wegfall der Ausnahme der 2G/2G+/3G-Regel bei Jugendliche [#235747]
Datum
18. Januar 2022 06:04
An
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wegfall der Ausnahme der 2G/2G+/3G-Regel bei Jugendliche“ vom 15.12.2021 (#235747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235747/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Guten Tag Frau Antragsteller/in, haben Sie vielen Dank für Ihre e-mail. Leider können wir Ihnen erst heute darauf…
Von
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Betreff
Wegfall der Ausnahme der 2G/2G+/3G-Regel bei Jugendliche [#235747]
Datum
28. Januar 2022 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Frau Antragsteller/in, haben Sie vielen Dank für Ihre e-mail. Leider können wir Ihnen erst heute darauf antworten. Ihre ursprüngliche Anfrage, die Sie über die Webseite fragdenstaat.de an das Landratsamt Heilbronn gerichtet haben, hat uns leider nicht erreicht. Auch unsere IT-Abteilung, die wir nach Eingang Ihrer Rückfrage mit der Recherche beauftragt hatten, konnte nicht eruieren, weshalb die Anfrage nicht bei uns ankam. Wir bedauern, dass sich die Antwort dadurch verzögert hat und Ihre Anfrage nicht innerhalb der vorgesehenen Frist beantwortet werden konnte. Da die Anfrage öffentlich auf der genannten Webseite zur Verfügung steht, hat die IT den Link inzwischen an uns weitergeleitet, so dass wir nun vom Inhalt Kenntnis erlangen konnten. In Ihrer Anfrage monieren Sie die Corona-Regeln des Landes und dass die Vorgehensweise des Landes Baden-Württemberg nicht akzeptabel sei. Insbesondere, dass sich das Land mit den Regelungen für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche ab dem 01.01.2022 über die Empfehlungen des RKI und der STIKO hinwegsetzen würde. Wir sind als für Sie zuständiges Landratsamt hierfür jedoch nicht der richtige Adressat. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg umzusetzen ist unsere Aufgabe. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Anfrage direkt bei der zuständigen Stelle der Landesregierung einreichen. Freundliche Grüße