Wegfall der Ausnahme der 2G/2G+/3G-Regel bei Jugendliche
wie kann es sein, dass sich das Land bzgl. der Corona Regeln bei 2G/2G+/3G ab dem 01.02.2022 über die Empfehlungen des RKI und der Stiko einfach so hinwegsetzen kann.
Ab dem 01.02.2022 bedeutet es quasi, dass alle ungeimpften Jungendliche in einem Freizeit-Lockdown sind, und somit ihrem Hobbys nicht mehr nachgehen können, und das, obwohl es bei der RKI/Stiko-Empfehlung (siehe folgenden Link und Zitat) ganz eindeutig ausgeschlossen werden sollte, dass Jugendliche die ungeimpft sind, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden:
„Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.„
(https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html)
Das ist eine nicht akzeptable Vorgehensweise vom Land Baden-Württemberg.
Ich bitte um dringende Stellungnahme!
(Wenn Sie als für mich zuständiges Landratamt diese Frage nicht beantworten können, so bitte ich Sie diese an die zuständige Stelle in der Landesregierung weiterzuleiten.
Vielen Dank.
Information nicht vorhanden
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Datum15. Dezember 2021
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18. Januar 2022
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