Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen in NRW

Herr Minister Laumann,

Sie beschreiben, dass Sie in Ihrer Gesamtbewertung auch die Maskengegner mit haben einfließen lassen, die wohl am Ende letztlich den Ausschlag zu Ihrer Entscheidung gegeben hat.

Meine Fragen dazu sind folgende:

1) Warum haben die "bösen Briefe und Mails" der Maskengegner den Ausschlag gegeben?

2) Wer sind die medizinischen Berater an Ihrer Seite, die den Wegfall der Maskenpflicht in Schulen befürworten?

3) Werden die Empfehlungen von RKI, der allgemeinen Wissenschaft, die S3-Leitlinie, etc. noch entsprechend gewürdigt?

4) Wenn nein - warum löst man das RKI nicht auf? (Ich weiß, ist Bundessache, könnte ja aber dann von NRW mal vorgeschlagen werden...)

5) Haben Sie, oder die Landesregierung NRW, sich zu einer Durchseuchung der Kinder durchgerungen?

Das wären vorerst meine Fragen, ich kann nicht ausschließen, dass weitere folgen werden.

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 30 Follower:innen
Mario Wettlaufer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Mario Wettlaufer
Betreff
Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen in NRW [#232085]
Datum
31. Oktober 2021 13:15
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Minister Laumann, Sie beschreiben, dass Sie in Ihrer Gesamtbewertung auch die Maskengegner mit haben einfließen lassen, die wohl am Ende letztlich den Ausschlag zu Ihrer Entscheidung gegeben hat. Meine Fragen dazu sind folgende: 1) Warum haben die "bösen Briefe und Mails" der Maskengegner den Ausschlag gegeben? 2) Wer sind die medizinischen Berater an Ihrer Seite, die den Wegfall der Maskenpflicht in Schulen befürworten? 3) Werden die Empfehlungen von RKI, der allgemeinen Wissenschaft, die S3-Leitlinie, etc. noch entsprechend gewürdigt? 4) Wenn nein - warum löst man das RKI nicht auf? (Ich weiß, ist Bundessache, könnte ja aber dann von NRW mal vorgeschlagen werden...) 5) Haben Sie, oder die Landesregierung NRW, sich zu einer Durchseuchung der Kinder durchgerungen? Das wären vorerst meine Fragen, ich kann nicht ausschließen, dass weitere folgen werden. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Wettlaufer Anfragenr: 232085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232085/ Postanschrift Mario Wettlaufer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Wettlaufer
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Wettlaufer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2021. Herr Minister Laumann hat mic…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen in NRW [#232085]
Datum
4. November 2021 09:13
Status
Warte auf Antwort
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22,0 KB


Sehr geehrte Frau Wettlaufer, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2021. Herr Minister Laumann hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Gerne teile ich Ihnen die Beweggründe der Landesregierung mit, die Maskenpflicht am Sitzplatz der Kinder in den Schulen zu beenden. Ihre Sorge um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in den Kindertagesstätten und Schulen ist nachvollziehbar. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat seit Beginn der Pandemie Anfang des vergangenen Jahres immer wieder auf das dynamische Infektionsgeschehen reagiert und die erforderlichen Maßnahmen den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Dies geschieht mit Bedacht und keinesfalls leichtfertig. Übergeordnete Ziele sind dabei der Schutz und die bestmögliche Versorgung der Menschen und - wo vertretbar - eine schrittweise Rückführung in einen „Normalzustand“ durch möglichst passgenaue, die aktuelle Lage berücksichtigende und differenzierende Maßnahmen. Die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen stand in den letzten Monaten im Vordergrund; dennoch darf nicht vergessen werden, welche erheblichen Einschränkungen und Belastungen sie seit Beginn der Pandemie erlebt und teilweise auch erlitten haben. Daher ist es der Landesregierung wichtig, Maßnahmen zurückzunehmen oder abzuschwächen, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt. So kann seit dem 02. November 2021 wie bei Bildungsveranstaltungen für Erwachsene zumindest an den Sitzplätzen die Maske abgenommen werden. Sobald die Schülerinnen und Schüler ihren Platz verlassen, ist in Innenräumen weiterhin die Maske zu tragen. Gerade in der Schule, wo die Schülerinnen und Schüler regelmäßig getestet werden, ist es vertretbar, eine solche Ausnahme jetzt zuzulassen. Diese regelmäßigen Tests werden in jedem Fall beibehalten. Die Regelungen sind dem Infektionsgeschehen angemessen und stellen dennoch eine erhebliche Erleichterung für die Kinder und Jugendlichen dar. Anders als bisher werden mit der Abschaffung der Maskenpflicht am Sitzplatz im Falle eines Infektionsfalles die unmittelbaren Sitznachbarn wieder in Quarantäne geschickt. Demgegenüber würden die von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen zur Quarantäne ganzer Schulklassen bzw. Betreuungsgruppen und zur Aussetzung der Präsenzpflicht für nicht angemessene Einschränkungen für die Kinder und Jugendlichen und für deren Entwicklung sorgen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen aufgrund der Pandemie bereits über längere Zeiträume geschlossen wurden bzw. der Betrieb eingeschränkt worden ist, müssen die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Bildung in besonderem Maße geschützt und muss dem Zugang zu Bildung und Betreuung bei den zu treffenden Maßnahmen in besonderer Weise Rechnung getragen werden. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass das Infektionsgeschehen in den kommenden Wochen und Monaten weiter genau beobachtet werden muss, um einerseits die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen nicht zu gefährden und andererseits deren Entwicklung möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die Schutzmaßnahmen werden daher fortlaufend auf ihre Angemessenheit geprüft und bei gegebenem Anlass angepasst. Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen und wünsche Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie gesund bleiben. Mit freundlichen Grüßen

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Mario Wettlaufer
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst festhalten, das ich aus medizinischer, aber auch aus real…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Mario Wettlaufer
Betreff
AW: Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen in NRW [#232085]
Datum
6. November 2021 18:35
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst festhalten, das ich aus medizinischer, aber auch aus realer Sicht definitiv männlich bin ;-). Weiterhin stelle ich fest, dass meine Fragen nicht beantwortet wurden und ich denke, es sind Fragen, die man ohne "politischem Drumherum" einfach und präszise beantworten kann - wenn man denn will. Ich freue mich daher, Ihre Antworten zu meinen gestellten Fragen noch zu erhalten und möchte direkt um folgende Frage ergänzen: Auch in NRW steigt die Inzidenz merklich an. Ist es daher wirklich sinnvoll, die Maskenpflicht hier für die Schulen in Frage zu stellen und somit bei Masken und Tests Lockerungen einzubringen? Ich darf daher darum bitten, diese Frage direkt mit zu beantworten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Mario Wettlaufer Anfragenr: 232085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232085/