Wegfall Truppführerlehrgang

Mit dem Jahr 2024 wird der Truppführer nicht mehr an der NLBK ausgebildet und als Teil der MTA angesehen.

Nun gibt es aber u.a. Durch Corona einige Kameraden und Kameradinnen, die noch keinen TF Lehrgang haben und somit nicht nach 4 Jahren zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden können, sondern nach derzeitiger Praxis 10 Jahre warten müssten.

Bitte teilen Sie mir mit ob und wie diese Kameraden und Kameradinnen ggf. vor Ablauf dieser 10 Jahre, zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden können und auch die Qualifikation eines Truppführers erlangen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit dem Jahr 2024 wird der Truppführer…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wegfall Truppführerlehrgang [#301203]
Datum
25. Februar 2024 19:19
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit dem Jahr 2024 wird der Truppführer nicht mehr an der NLBK ausgebildet und als Teil der MTA angesehen. Nun gibt es aber u.a. Durch Corona einige Kameraden und Kameradinnen, die noch keinen TF Lehrgang haben und somit nicht nach 4 Jahren zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden können, sondern nach derzeitiger Praxis 10 Jahre warten müssten. Bitte teilen Sie mir mit ob und wie diese Kameraden und Kameradinnen ggf. vor Ablauf dieser 10 Jahre, zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden können und auch die Qualifikation eines Truppführers erlangen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301203/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer auf fragdenstaat.de gestellten Frage zur Beförderungsfähigkeit …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Ihre Anfrage "Wegfall Truppführerlehrgang [#301203]"
Datum
28. Februar 2024 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer auf fragdenstaat.de gestellten Frage zur Beförderungsfähigkeit von Feuerwehrmitgliedern nach "Wegfall" des Truppführerlehrgang in Niedersachsen erteile ich folgende Auskunft: Der Wegfall des Truppführerlehrgang als alleinstehender Lehrgang am NLBK stellt keinen Wegfall dieser Qualifizierungsebene in der Feuerwehr in Niedersachsen dar. Im Zuge der Modernisierung des Feuerwehrausbildung wurde in Niedersachsen die "Modulare Grundlagenausbildung" eingeführt. Diese sieht einen Qualifikationsrang "Truppführer/Truppführerin" vor. Feuerwehrmitglieder, die die alte Ausbildung nach FwDV 2 bis zum Truppmann 2 erlangt haben, können die Qualifizierungsebene Truppführer/Truppführerin" erlangen, indem sie die notwendigen Inhalte, die in der bisher absolvierten Ausbildung nicht enthalten waren, nachholen sowie den Kompetenznachweis nach neuer Systematik absolvieren. Sollte das Feuerwehrmitglied über einen erfolgreichen abgeschlossenen TM2 und Sprechfunkerlehrgang nach FwDV 2 verfügen, wäre nur noch das Absolvieren des Moduls "10.2 ABC-Gefahrstoffe - Gefahren und Verhalten im Einsatz", der Aufbau der erforderlichen Kompetenzen der Truppführerin bzw. des Truppführers (durch Wahrnehmung dieser Funktion in der Ortsfeuerwehr) und der erfolgreiche Abschluss des Kompetenznachweises zum Erreichen der Qualifikation "Truppführer/Truppführerin" erforderlich. Weitere Informationen zur modularen Grundlagenausbildung finden Sie unter https://www.nlbk.niedersachsen.de/startseite/ausbildung/modulare_truppausbildung/modulare-truppausbildung-225427.html Ich weise darauf hin, dass sich die Feuerwehrverordnung Niedersachsen momentan in der Novellierung befindet. Die Modulare Grundlagenausbildung wird hiermit Einzug in die Beförderungsvoraussetzungen finden. Weiterhin befinden sich die von Ihnen erwähnten "Standzeiten" in der Überarbeitung. Nach aktueller Rechtslage wäre in dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt eine Beförderung möglich, nachdem die oben beschriebene Qualifikation abgeschlossen wurde und die vorgeschriebenen Dienstzeiten erfüllt sind. Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen