Wegzugsbesteuerung

Können Sie mir bitte mitteilen welches Finanzamt für die Wegzugsbesteuerung deutscher Staatsangehöriger in ein EU-Land zuständig ist. Gibt es ein spezielles Finanzamt oder ist das Finanzamt des Steuerpflichtigen zuständig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2021
  • Frist
    20. Juli 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wegzugsbesteuerung [#223665]
Datum
18. Juni 2021 11:30
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie mir bitte mitteilen welches Finanzamt für die Wegzugsbesteuerung deutscher Staatsangehöriger in ein EU-Land zuständig ist. Gibt es ein spezielles Finanzamt oder ist das Finanzamt des Steuerpflichtigen zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223665/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" hat mich gestern erreicht. Die…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Wegzugsbesteuerung [#223665]
Datum
22. Juni 2021 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" hat mich gestern erreicht. Die Wegzugsbesteuerung im Sinne des § 6 AStG erstreckt sich auf Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, für die im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht die Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 EStG - ausgenommen die Veräußerung - erfüllt sind. Der nach § 6 AStG steuerpflichtige Vermögenszuwachs unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht. Er ist zusammen mit anderen Einkünften, die in dem betreffenden Veranlagungszeitraum bis zum Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind, vom für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt zu veranlagen. Davon ausgehend, dass lediglich die von Ihnen gestellte Frage beantwortet werden sollte, erfolgt die Beantwortung hiermit kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen