Wehrabschnittsleitung Amt Wilstermarsch

Anfrage an: Amt Wilstermarsch

Antrag nach dem IZG-SH

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

den Alarmplan der Wehrabschnittsleitung zur Deichverteidigung im Amt Wilstermarsch mit einer Übersicht aller an der Wehrabschnittsleitung beteiligten Einheiten.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Alarmplan der Weh…
An Amt Wilstermarsch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wehrabschnittsleitung Amt Wilstermarsch [#240697]
Datum
12. Februar 2022 19:32
An
Amt Wilstermarsch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Alarmplan der Wehrabschnittsleitung zur Deichverteidigung im Amt Wilstermarsch mit einer Übersicht aller an der Wehrabschnittsleitung beteiligten Einheiten. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240697/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wehrabschnittsleitung Amt Wilstermarsch“ vom 1…
An Amt Wilstermarsch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wehrabschnittsleitung Amt Wilstermarsch [#240697]
Datum
17. März 2022 08:54
An
Amt Wilstermarsch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wehrabschnittsleitung Amt Wilstermarsch“ vom 12.02.2022 (#240697) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Amt Wilstermarsch
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre erste Anfrage wurde leider nicht an mich weitergeleitet, daher konnte ich a…
Von
Amt Wilstermarsch
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Wehrabschnittsleitung Amt Wilstermarsch [#240697]
Datum
17. März 2022 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre erste Anfrage wurde leider nicht an mich weitergeleitet, daher konnte ich auch nicht entsprechend antworten. Für den Katastrophenschutz sind in Schleswig-Holstein die Kreis zuständig, nicht die Amts- oder Stadtverwaltungen. Für die Wehrabschnittsleitung Wilstermarsch wäre somit der Kreis Steinburg, Abteilung Zivi- und Katastrophenschutz in Itzehoe zuständig. Ich kann Ihnen daher leider keine Informationen oder Alarmpläne zur Verfügung stellen. Mit freundlichem Gruß