Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz

Anfrage an: S-Bahn Hamburg GmbH

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem am 04. Juni 2019 durch einen in der vorigen Nacht entdeckten Weichendefekt einen ganzen Tag lang gefühlt keine Hamburger S-Bahn mehr nach Plan fuhr, frage ich Sie folgendes:

- Wie häufig werden die Weichen und Gleise im Hamburger S-Bahnnetz routinemäßig kontrolliert?
- Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt?
- Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt, die offenbar so schwerwiegend sind, dass sie den S-Bahnverkehr nachhaltig beeinflussen?
- Warum gibt es für solche Fälle offenbar keine adäquaten Notfallpläne?
- Gibt es außerplanmäßige Kontrollen? Wenn ja, aus welchen Anlässen werden diese durchgeführt?
- Warum wurden die offenbar gravierenden Defekte, die für das betriebliche Chaos am 04. Juni 2019 gesorgt haben, nicht früher entdeckt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Iver Breese
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nac…
An S-Bahn Hamburg GmbH Details
Von
Iver Breese
Betreff
Weichenkontrollen im Hamburger S-Bahnnetz [#148902]
Datum
6. Juni 2019 10:28
An
S-Bahn Hamburg GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem am 04. Juni 2019 durch einen in der vorigen Nacht entdeckten Weichendefekt einen ganzen Tag lang gefühlt keine Hamburger S-Bahn mehr nach Plan fuhr, frage ich Sie folgendes: - Wie häufig werden die Weichen und Gleise im Hamburger S-Bahnnetz routinemäßig kontrolliert? - Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt? - Wie häufig werden bei solchen Routinekontrollen Defekte entdeckt, die offenbar so schwerwiegend sind, dass sie den S-Bahnverkehr nachhaltig beeinflussen? - Warum gibt es für solche Fälle offenbar keine adäquaten Notfallpläne? - Gibt es außerplanmäßige Kontrollen? Wenn ja, aus welchen Anlässen werden diese durchgeführt? - Warum wurden die offenbar gravierenden Defekte, die für das betriebliche Chaos am 04. Juni 2019 gesorgt haben, nicht früher entdeckt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iver Breese <<E-Mail-Adresse>>
S-Bahn Hamburg GmbH
Ihr Anliegen vom 06.06.2019 Sehr geehrter Herr Breese, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni. Zu den von …
Von
S-Bahn Hamburg GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 06.06.2019
Datum
7. Juni 2019 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. Juni. Zu den von Ihnen erbetenen Informationen zu den defekten Weichen kann die S-Bahn Hamburg keine Auskünfte erteilen. Ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Infrastrukturbetreiber, die DB Netz AG, zu wenden. Folgend gern die Kontaktdaten: DB Netz AG Produktionsdurchführung Hammerbrookstraße 44 20097 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsttage. Mit freundlichem Gruß

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S-Bahn Hamburg GmbH
Ihr Anliegen vom 07.06.2019 Sehr geehrte Frau Breese, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihren Antrag nach dem Ham…
Von
S-Bahn Hamburg GmbH
Betreff
Ihr Anliegen vom 07.06.2019
Datum
19. Juni 2019 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Breese, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) haben wir offiziell an das Amt Verkehr und Straßenwesen vorgelegt. Hier die Antwort: *Sehr geehrte Frau Breese bezüglich Ihres Antrages auf Informationszugang vom 07.06.2019, teilen wir Ihnen mit, dass die S-Bahn Hamburg GmbH keine auskunftspflichtige Stelle gemäß HmbTG §2 Abs. 3 darstellt.die für den Bereich „Daseinsvorsorge ´Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)´ (und damit auch S-Bahn Verkehr) zuständige Stelle die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) darstellt. Ihr Antrag wurde daher auch uns übertragen. die von Ihnen begehrten Informationen der BWVI nicht verfügbar sind. Eine Voraussetzung eines Anspruches auf Informationszugang ist damit im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der gesetzliche Anspruch auf Informationszugang beschränkt sich auf Daten, die in schriftlicher, digitalisierter oder sonst „verkörperter“ Form vorliegen. Es besteht hingegen gerade kein Anspruch auf Informationen über etwas, das nicht schriftlich vorliegt. Darüber hinaus ergeht aus dem HmbTG auch keine Verpflichtung zur Informationsbeschaffung oder –inhaltlichen bzw. fachlichen Bewertung. Etwaige inhaltliche Fragen (wie etwa hier zur Kundeninformation zur S-Bahn Hamburg und der diesbzgl. eingesetzten Medien) bitten wir an die S-Bahn Hamburg GmbH selbst zu richten. Sollten Sie Ihren Antrag vom 07.06.2019 dennoch aufrecht erhalten wollen, bitten wir um eine kurze schriftliche Mitteilung. Mario Dierks-Biermann Abt. Mobilität Sachgebiet SPNV/Tarif BWVI, Amt V, VM 121 Amt Verkehr und Straßenwesen Alter Steinweg 4 20459 Hamburg* Mit freundlichem Gruß