"Weil wir Dich lieben!"

hiermit fordere ich Euch auf, den Werbeslogan "Weil wir Dich lieben!" aus sämtlichen Bereichen zu entfernen.

Zur Begründung: Ihr liebt uns nicht, auch wenn ich Eure Werbeplakate wirklich mag, auch Eure Ideen. Sie sind immer lustig oder selbstkritisch. Doch Ihr liebt uns einfach nicht. würdet Ihr dies tun, würdet Ihr keine drogensüchtigen Menschen mehr wegen Fahrens ohne Fahrschein anzeigen, weil Ihr, genau wie ich, wisst, dass dies nichts bringt und enorme zusätzliche Kosten für die Staatskasse bedeutet... und diese Menschen sich die Geldstrafen des Gerichts nicht leisten können und folglich die Tagessätze absitzen müssen.

Daher fordere ich Euch auf, entweder auf Strafanzeigen zukünftig zu verzichten, sprich dem Düsseldorfer Model zu folgen, oder NIE WIEDER auf einem Werbeplakat irgendetwas mit "Liebe" zu schreiben.

Vielen Dank!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Dezember 2023
  • Frist
    20. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermi…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Weil wir Dich lieben!" [#295101]
Datum
18. Dezember 2023 01:30
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit fordere ich Euch auf, den Werbeslogan "Weil wir Dich lieben!" aus sämtlichen Bereichen zu entfernen. Zur Begründung: Ihr liebt uns nicht, auch wenn ich Eure Werbeplakate wirklich mag, auch Eure Ideen. Sie sind immer lustig oder selbstkritisch. Doch Ihr liebt uns einfach nicht. würdet Ihr dies tun, würdet Ihr keine drogensüchtigen Menschen mehr wegen Fahrens ohne Fahrschein anzeigen, weil Ihr, genau wie ich, wisst, dass dies nichts bringt und enorme zusätzliche Kosten für die Staatskasse bedeutet... und diese Menschen sich die Geldstrafen des Gerichts nicht leisten können und folglich die Tagessätze absitzen müssen. Daher fordere ich Euch auf, entweder auf Strafanzeigen zukünftig zu verzichten, sprich dem Düsseldorfer Model zu folgen, oder NIE WIEDER auf einem Werbeplakat irgendetwas mit "Liebe" zu schreiben. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295101/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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