Weirich-Daubenfeld-Stiftung Thalfang

Es existiert seit langem die gemeinnützige Weirich-Daubenfeld-Stiftung in Thalfang. Diese wurde zur Förderung der Kultur im Haus der Begegnung in Thalfang gegründet.
Eine Stiftungssatzung sowie Niederschriften von Sitzungen sind im Internet nicht zu finden. Ebenso keine Informationen über das Stiftungsvermögen und getätigte Ausgaben.
Ich bitte um Informationen, wo diese Unterlagen zu finden bzw. einzusehen sind.
Vielen Dank.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es existiert seit langem die gemei…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weirich-Daubenfeld-Stiftung Thalfang [#304045]
Datum
24. März 2024 18:56
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es existiert seit langem die gemeinnützige Weirich-Daubenfeld-Stiftung in Thalfang. Diese wurde zur Förderung der Kultur im Haus der Begegnung in Thalfang gegründet. Eine Stiftungssatzung sowie Niederschriften von Sitzungen sind im Internet nicht zu finden. Ebenso keine Informationen über das Stiftungsvermögen und getätigte Ausgaben. Ich bitte um Informationen, wo diese Unterlagen zu finden bzw. einzusehen sind. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Weirich-Daubenfeld-Stiftung Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 24.03.2024 haben Sie eine Anfrag…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Weirich-Daubenfeld-Stiftung
Datum
2. April 2024 10:56
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 24.03.2024 haben Sie eine Anfrage nach dem Transparenzgesetz gestellt. Lt. Ihrer Mail sind im Internet keine Angaben über die Stiftungssatzung, Niederschriften von Sitzungen, Informationen über das Stiftungsvermögen und getätigte Ausgaben zu finden. Nach § 5 Landesstiftungsgesetz Rheinland-Pfalz führt die Stiftungsbehörde ein Verzeichnis der rechtsfähigen öffentlichen Stiftungen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben (Stiftungsverzeichnis). In das Stiftungsverzeichnis sind einzutragen der Name der Stiftung, der Zweck der Stiftung, das zur Vertretung berechtigte Organ der Stiftung, das Jahr der Errichtung der Stiftung, der Sitz der Stiftung sowie die Anschrift der Stiftung. Die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis ist jedermann gestattet. Um eine Einsichtnahme auch in elektronischer Form zu ermöglichen, ist das Stiftungsverzeichnis in das Internetangebot der Stiftungsbehörde einzustellen. Das Stiftungsverzeichnis Rheinland-Pfalz beinhaltet zu der Weirich-Daubenfeld-Stiftung folgende Angaben: Stiftungsverzeichnis Rheinland-Pfalz Name der Stiftung Weirich-Daubenfeld-Stiftung Zweck der Stiftung Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Ortsgemeinde Thalfang bei der Errichtung und Unterhaltung eines "Hauses der Begegnung" in Thalfang. Zur Vertretung berechtigtes Organ der Stiftung Stiftungsvorstand Jahr der Errichtung 1995 Sitz der Stiftung Thalfang Anschrift der Stiftung Saarstraße 3 << Adresse entfernt >> Ansprechpartner * Herr Burkhard Graul Telefon * 06504/2313 Telefax * 06504/2314 E-Mail * <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet * www.Thalfang.de<https://www.thalfang.de/> * = Angaben beruhen auf freiwilliger Basis Weitere Angaben zu der Stiftung werden von uns nicht im Internet veröffentlicht. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages nach dem Transparenzgesetz bitte ich Sie um Mitteilung, in welcher Verbindung Sie zu der Weirich-Daubenfeld-Stiftung stehen, also ob Sie Organmitglied sind oder Dritter. Ich bitte auch um nähere Angaben, in welche Sitzungsniederschriften Sie konkret Einsicht nehmen möchten und welche Angaben über das Vermögen bzw. die getätigten Ausgaben Sie für welches Jahr benötigen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Weirich-Daubenfeld-Stiftung [#304045] Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Rückm…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weirich-Daubenfeld-Stiftung [#304045]
Datum
20. April 2024 11:56
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich stehe in keiner direkten Verbindung zu dieser Stiftung. Meine Anfrage habe ich als Bürger der Ortsgemeinde Thalfang gestellt. Ich hatte dem regionalen Amtsblatt entnommen, dass ein Vorstandsmitglied im vergangenen Jahr ausgeschieden ist. Deshalb wollte ich mich über den aktuellen Stand informieren und die entsprechende Niederschrift aus dem Jahr 2023 einsehen. Die Höhe des Stiftungsvermögens interessiert mich insofern, um eine Einschätzung vornehmen zu könen, ob, wie in der Satzung erklärt, kulturelle Angebote im "Haus der Begegnung" angedacht und umgesetzt werden könnten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304045/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Antwort bedanke ich mich…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Transparenzgesetz
Datum
24. April 2024 12:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Antwort bedanke ich mich. Da seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Fristen des Transparenzgesetzes einzuhalten sind, möchte ich Ihnen heute die Rückmeldung geben, dass wir bezüglich der von Ihnen gewünschten Informationen ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchführen müssen, da die Weirich-Daubenfeld-Stiftung als juristische Person des bürgerlichen Rechts Dritte im Sinne des Gesetzes ist. Das bedeutet, dass wir die Stiftung zunächst fragen müssen, ob wir die bei uns vorhandenen, von Ihnen gewünschten Informationen herausgeben dürfen und dann unter Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Stiftung eine Entscheidung treffen, gegen die der Dritte noch Widerspruch einlegen kann. Allerdings verfügen wir derzeit nur über die aktuelle Satzung. Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 liegt noch nicht vor, da die gesetzliche Frist zur Vorlage der Jahresrechnung erst am 30.09.2024 endet und die Stiftung die Jahresrechnung noch nicht vorgelegt hat. Ich werde die Stiftung fragen, ob wir die Satzung und nach Vorlage auch die Jahresrechnung 2023 an Sie herausgeben können. Wenn die Stiftung dies verneint, werde ich eine Entscheidung treffen müssen, gegen die ein Widerspruch der Stiftung möglich ist. In diesem Fall kann sich das Verfahren noch um einige Wochen verzögern. Ich werde Sie in den nächsten Tagen darüber informieren, ob ich die Satzung herausgeben kann bzw. wie lange das Verfahren nach meiner Einschätzung noch dauern wird. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen