Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

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Weisung " Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige"
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Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung und zusätzlich um eine postalische Benachrichtigung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -------------------…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige [#180201]
Datum
12. Februar 2020 12:18
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weisung " Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige" ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung und zusätzlich um eine postalische Benachrichtigung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180201 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbi…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige [#180201]
Datum
16. März 2020 10:28
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige“ vom 12.02.2020 (#180201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Da Verstöße gegen die Auskunftspflicht entsprechend der einschlägigen Normen zum Geschäftsmodell Ihres Hauses zu gehören scheinen und Ihr Verantwortlicher Anfragen im Sinne der vorgenannten Normen offenbar systematisch ignoriert, ist Ihnen eine kurze Frist zu setzen. Ich erwarte Ihre Antwort, die elektronisch erfolgen kann, daher bis Mittwoch, 18.03.2020 Eingang hier. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist behalte ich mir vor, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180201
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige“ [#180201] [#180201]
Datum
18. März 2020 17:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/180201 Das Verhalten des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg, jegliche Anfragen aus Auskünfte nach dem IFG zu ignorieren, scheint systematisch aufzutreten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 180201.pdf Anfragenr: 180201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180201
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720-1/001 II#0335 Sehr geehrteAntr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige“ [#180201] # 25-720-1/001 II#0335
Datum
26. März 2020 11:09
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
379,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-720-1/001 II#0335 Sehr geehrteAntragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbi…
An Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige“ [#180201] # 25-720-1/001 II#0335 [#180201]
Datum
14. April 2020 11:17
An
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung Anrechnung von Aufwendungen für Weiterbildung durch Selbstständige“ vom 12.02.2020 (#180201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180201 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
7_IFG_2020_04_14_Erinnerung­_Weisung_Anrechnung_Aufwendungen_Weiterbildung_Selbstständige #180201 Sehr geehrteAntr…
Von
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
7_IFG_2020_04_14_Erinnerung­_Weisung_Anrechnung_Aufwendungen_Weiterbildung_Selbstständige #180201
Datum
14. April 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre nachstehende Erinnerung habe ich erhalten und erlaube mir den Hinweis, dass Ihnen die Entscheidung bereits unter dem 18.03.2020 mittels Postzustellungsurkunde zum hiesigen Aktenzeichen: 2-8-IFG-2020_03_18_1500-SGBX_PZU-Bescheid_div_180200-203, 180205-206; 180079 zugestellt wurde. Ich bitte Sie daher höflich, den Bescheid zur Kenntnis zu nehmen und von weiteren Erinnerungen Abstand zu nehmen. Diese dürften rechtsmissbräuchlich sein. Mit freundlichen Grüßen