Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung

Die in den VAB unter 58.1.0 erwähnte Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
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Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung [#35023]
Datum
3. Dezember 2018 11:21
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in den VAB unter 58.1.0 erwähnte Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Flüchtlingsrat Berlin e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne bestätige ich Ihren Antrag nach dem IFG. Entgegen Ihrer Annahme sind al…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung [#35023]
Datum
27. Dezember 2018 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne bestätige ich Ihren Antrag nach dem IFG. Entgegen Ihrer Annahme sind allerdings Ausschlussgründe nach § 10 Abs. 4 IFG zu prüfen, da eine umfassende Offenlegung der Weisung nach Lage des konkreten Falls auch Einblicke in den Willensbildungsprozess innerhalb der Behörde ermöglichen würde. Diese Prüfung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der voraussichtliche Verwaltungsaufwand der ggf. zu erteilenden Auskunft ist als gering einzuschätzen, es wird daher – wenn überhaupt - eine sehr geringe Verwaltungsgebühr zu erheben sein. Mit freundlichen Grüßen
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und S…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Betreff
AW: WG: Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung [#35023]
Datum
10. Januar 2019 14:46
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung“ vom 03.12.2018 (#35023) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Flüchtlingsrat Berlin e.V. Anfragenr: 35023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Flüchtlingsrat Berlin e.V. << Adresse entfernt >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Januar 2019 14:46
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfung dauert noch an. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie unverzüglich…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: WG: Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung [#35023]
Datum
10. Januar 2019 16:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfung dauert noch an. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Sie unverzüglich über das Ergebnis unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie - wie erbeten vorab in elektronischer Form- den Bescheid zu…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 16.02.2017 für den tatsächlichen Vollzug der Abschiebung [#35023]
Datum
12. Februar 2019 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie - wie erbeten vorab in elektronischer Form- den Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 03.12.2018. Sollten Sie den Bescheid veröffentlichen, bitte ich Sie um Anonymisierung. Mit freundlichen Grüßen