Weisung hinsichtlich Zustimmung zur Einstellung von Verfahren

Existiert bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Weisung nach der Staatsanwälte/Staatsanwältinnen einer Einstellung von Strafverfahren ohne Auflagen grundsätzlich nicht zustimmen dürfen, sobald der Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Rolle spielt, egal wie der konkrete Fall aussieht?

Falls ja, bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente.

Falls keine schriftliche Weisung aber eine sonstige Übereinkunfte, Verabredung, Vereinbarung oder ähnliches existiert: Wie lauten deren Inhalte?

Ergebnis der Anfrage

Laut Presseberichten (z. B. https://heise.de/-4771386) existiert bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Weisung, mit der insbesondere auch rassistisch motivierte Polizeigewalt gedeckt wird.

Prügelnde Polizist:innen werden danach selbst dann von der Staatsanwaltschaft Bonn gedeckt, wenn eine konkrete Mißhandlung auf Videoaufnahmen (https://youtu.be/inBCgA2hPm8) festgehalten ist. Statt dessen versucht die Staatsanwaltschaft Bonn Opfer zu Tätern zu machen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juni 2020
  • Frist
    11. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisung hinsichtlich Zustimmung zur Einstellung von Verfahren [#188515]
Datum
9. Juni 2020 20:25
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Existiert bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Weisung nach der Staatsanwälte/Staatsanwältinnen einer Einstellung von Strafverfahren ohne Auflagen grundsätzlich nicht zustimmen dürfen, sobald der Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Rolle spielt, egal wie der konkrete Fall aussieht? Falls ja, bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente. Falls keine schriftliche Weisung aber eine sonstige Übereinkunfte, Verabredung, Vereinbarung oder ähnliches existiert: Wie lauten deren Inhalte?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188515 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil S…
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
RE: Weisung hinsichtlich Zustimmung zur Einstellung von Verfahren [#188515]
Datum
9. Juni 2020 20:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bonn gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, FAX oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Bonn
Kein Nachrichtentext
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Juli 2020
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext