Weisung hinsichtlich Zustimmung zur Einstellung von Verfahren
Existiert bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Weisung nach der Staatsanwälte/Staatsanwältinnen einer Einstellung von Strafverfahren ohne Auflagen grundsätzlich nicht zustimmen dürfen, sobald der Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eine Rolle spielt, egal wie der konkrete Fall aussieht?
Falls ja, bitte ich um Zusendung aller betreffenden Dokumente.
Falls keine schriftliche Weisung aber eine sonstige Übereinkunfte, Verabredung, Vereinbarung oder ähnliches existiert: Wie lauten deren Inhalte?
Ergebnis der Anfrage
Laut Presseberichten (z. B. https://heise.de/-4771386) existiert bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Weisung, mit der insbesondere auch rassistisch motivierte Polizeigewalt gedeckt wird.
Prügelnde Polizist:innen werden danach selbst dann von der Staatsanwaltschaft Bonn gedeckt, wenn eine konkrete Mißhandlung auf Videoaufnahmen (https://youtu.be/inBCgA2hPm8) festgehalten ist. Statt dessen versucht die Staatsanwaltschaft Bonn Opfer zu Tätern zu machen.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Juni 2020
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11. Juli 2020
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