Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen.

die Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen.

Diese Weisung ist erwähnt auf Seite 23 der "Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin" (Stand 04.04.2023):
"m Zweifel ist auf Weisung der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 20.02.2023 ein großzügiger Maßstab anzulegen"

Ich bitte um die Sendung dieser Weisung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Nicolas Chevreux
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die We…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
27. Mai 2023 08:06
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. Diese Weisung ist erwähnt auf Seite 23 der "Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin" (Stand 04.04.2023): "m Zweifel ist auf Weisung der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 20.02.2023 ein großzügiger Maßstab anzulegen" Ich bitte um die Sendung dieser Weisung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 279900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279900/ Postanschrift Nicolas Chevreux << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Mai 2023 08:07
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrte Herr Chevreux, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Antwort wird Ihnen baldmöglichs…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
30. Mai 2023 15:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Herr Chevreux, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Antwort wird Ihnen baldmöglichst zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Mai 2023, die ich für die Senatsverwaltung für …
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
16. Juni 2023 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Chevreux, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Mai 2023, die ich für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) wie folgt beantworte: Ihrem Anliegen, die Weisung der SenInnSport vom 20.02.2023 zu übermitteln, kann grundsätzlich entsprochen werden. Ich möchte Sie diesbezüglich darüber in Kenntnis setzen, dass für die Übermittlung der Weisung Gebühren in Höhe von 15 Euro gem. § 16 IFG Bln i.V.m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) sowie § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und Tarifstelle 1004 Buchst. a Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses zur VGebO erhoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin die Übermittlung der Weisung begehren. Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Chevreux
Sehr << Anrede >> ich begehe immer noch die Übermittlung der Weisung. Mit freundlichen Grüßen Nicola…
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Von
Nicolas Chevreux
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
17. Juni 2023 12:00
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich begehe immer noch die Übermittlung der Weisung. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 279900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279900/
Nicolas Chevreux
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesauf…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
1. Juli 2023 21:28
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen.“ vom 27.05.2023 (#279900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Juli 2023 21:28
Status
Anfrage abgeschlossen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Auszug aus der VAB des Landesamts für Einwanderung vom 03.07.2023
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Auszug aus der VAB des Landesamts für Einwanderung vom 03.07.2023
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Auszug aus der VAB des Landesamts für Einwanderung vom 03.07.2023.
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juli 2023
Status
Auszug aus der VAB des Landesamts für Einwanderung vom 03.07.2023.
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 27.05.2023 haben Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreih…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
4. Juli 2023 11:37
Status
Sehr geehrter Herr Chevreux, mit E-Mail vom 27.05.2023 haben Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft dahingehend gebeten, dass Sie die Übermittlung der Weisung der SenInnSport "Im Zweifel ist auf Weisung der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport vom 20.02.2023 ein großzügiger Maßstab anzulegen" begehren. Mit Mail vom 17.06.2023 haben Sie mitgeteilt, dass sie weiterhin die Übermittlung der Weisung begehren. Vor Erlass eines Gebührenbescheides über 15,00 Euro möchte ich vorsorglich darauf hinweisen, dass die Weisung vom 20.02.2023 aufgrund einer missverständlichen Weisungslage inzwischen angepasst wurde und in der nunmehr maßgeblichen Fassung bereits in der aktuellen VAB umgesetzt wurde (VAB A.2. und A.23.). Danach können sich zur Vermeidung einer besonderen Härte bis zu fünf Personen gemeinsam gesamtschuldnerisch verpflichten, wobei es für die Bonität der Verpflichtungsgeber auf das pfändbare Gesamteinkommen ankommt. Ich bitte daher um kurze Benachrichtigung binnen zwei Wochen, ob Sie weiterhin die kostenpflichtige Übersendung der inzwischen überholten Weisung vom 20.02.23 wünschen. Die aktuellen VAB sind auf der Homepage des LEA kostenfrei einzusehen und beinhalten die aktuelle Weisungslage. Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Chevreux
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bevor ich Ihre Frage beantworte, können Sie mir kurz schreiben, ob die …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
4. Juli 2023 11:43
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Bevor ich Ihre Frage beantworte, können Sie mir kurz schreiben, ob die neue Fassung der Weisung mehr enthält als nur den Satz "können sich zur Vermeidung einer besonderen Härte bis zu fünf Personen gemeinsam gesamtschuldnerisch verpflichten, wobei es für die Bonität der Verpflichtungsgeber auf das pfändbare Gesamteinkommen ankommt. " Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 279900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279900/
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Chevreux, die neue Weisung ist vollständig in den VAB.A.2.3.1.13 Leistungen Dritter (S. 23) ab…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
7. Juli 2023 10:10
Status
Sehr geehrter Herr Chevreux, die neue Weisung ist vollständig in den VAB.A.2.3.1.13 Leistungen Dritter (S. 23) abgedruckt. Eine darüber hinausgehende Weisung existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Nicolas Chevreux
Guten Tag, in diesem Fall wünsche ich mir keine weitere Zusendung der Weisung. Mit freundlichen Grüßen Nicolas C…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Nicolas Chevreux
Betreff
AW: Weisung vom 20.02.2023 zu Verpflichtungserklärungen bzw. Landesaufnahmeregelungen. [#279900]
Datum
7. Juli 2023 10:34
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in diesem Fall wünsche ich mir keine weitere Zusendung der Weisung. Mit freundlichen Grüßen Nicolas Chevreux Anfragenr: 279900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279900/