Weisung zur Prozessvertretung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
Es wird um Vorlage der Weisungen an Prozessvertreter:innen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in sozialgerichtlichen Verfahren gebeten.
Anlass ist vor allem die Äußerung eines Prozessvertreters des LAF, dass er angewiesen sei, keine Vergleiche abzuschließen, ohne das die Senatorin persönlich zugestimmt habe, was auch für Vergleiche gelten würde, bei denen es um sehr niedrige Geldbeträge (hier ca. 120 EUR) geht und folglich ein Urteil das Land Berlin wesentlich mehr kostet, als ein Vergleich.
Ergebnis der Anfrage
Vor dem SG Berlin hatte der Prozessvertreter des LAF behauptet, er dürfte auf Weisung der Sozialsenatorin keine Vergleiche abschließen, die ein Nachgeben der Behörde von mehr als 50% bedeuten würden.
Daher wurde nach dieser Weisung gefragt.
Im Ergebnis stellte sich heraus, dass es keine Weisung gibt, die der LAF-Vertreter behauptet hatte.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Januar 2024
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1. März 2024
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