Weisungen
Anfrage an:
Stadt Flensburg
Sämtliche internen Arbeitsanweisungen, die die Gewährung von Hilfen nach dem zweiten bis vierten Kapitel des zwölften Sozialgesetzbuches betreffen.
Insbesondere eine Weisung die folgende Regelung trifft: "In der gängigen Verwaltungspraxis werden im Regelfall bei einer Mittellosigkeit die Leistungen für einen Zeitraum von maximal einem Monat auf den Ernährungsanteil des entsprechenden Regelbedarfs begrenzt." (Zitat Ihrer Behörde)
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
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Datum9. November 2022
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17. Januar 2023
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