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Weisungen an Mitarbeiter

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

1. Liegen dem Bundeskanzleramt Handlungsanweisungen des eigenen Hauses oder Handlungsanweisungen von Behörden im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes vor, die Mitarbeitern empfiehlt ihre Anstellung im Bundeskanzleramt oder einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes im Privatleben nicht preiszugeben oder Handlungsanweisungen darüber, inwieweit ihre Anstellung diskret zu behandeln ist vor? Ist dies der Fall senden Sie mir entsprechende Unterlagen bitte zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Frage: 1. Liegen de…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen an Mitarbeiter [#33223]
Datum
2. September 2018 20:15
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Frage: 1. Liegen dem Bundeskanzleramt Handlungsanweisungen des eigenen Hauses oder Handlungsanweisungen von Behörden im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes vor, die Mitarbeitern empfiehlt ihre Anstellung im Bundeskanzleramt oder einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes im Privatleben nicht preiszugeben oder Handlungsanweisungen darüber, inwieweit ihre Anstellung diskret zu behandeln ist vor? Ist dies der Fall senden Sie mir entsprechende Unterlagen bitte zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt AZ.: 13-02814-In 2018/NA 90 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Weisungen an Mitarbeiter [#33223]
Datum
3. September 2018 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt AZ.: 13-02814-In 2018/NA 90 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.