Weisungen (auch Hausinterne am Standort Brühl, Bergheim, Aachen Düren) betreffend den § 145 SGB III

Alle bestehenden Weisungen (auch Hausinterne am Standort Brühl, Bergheim, Aachen Düren) betreffend den § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung)

Mit Hinweis auf die E Goverment Richtlinie der EU bitte ich alle Antworten inkl. der Veröffentlichung über das Portal Frag den Staat elektronisch, per Email vorzunehmen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2020
  • Frist
    1. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle bestehenden…
An Agentur für Arbeit Brühl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen (auch Hausinterne am Standort Brühl, Bergheim, Aachen Düren) betreffend den § 145 SGB III [#187601]
Datum
29. Mai 2020 14:47
An
Agentur für Arbeit Brühl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bestehenden Weisungen (auch Hausinterne am Standort Brühl, Bergheim, Aachen Düren) betreffend den § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) Mit Hinweis auf die E Goverment Richtlinie der EU bitte ich alle Antworten inkl. der Veröffentlichung über das Portal Frag den Staat elektronisch, per Email vorzunehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 187601 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Brühl
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E - Mail an die A…
Von
Agentur für Arbeit Brühl
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
29. Mai 2020 14:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E - Mail an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E - Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E - Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit ****** Hinweise zur Beantragung von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld ****** ** Sie sind Arbeitgeber und wollen einen Arbeitsausfall melden, einen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen bzw. sich hierzu beraten lassen?** Dann wenden Sie sich an Ihren [geschwärzt] Ihre direkten Ansprechpartner/in in Ihrem Arbeitgeber-Service. Sofern dieser nicht bekannt ist, erreichen Sie Ihren Arbeitgeber - Service unter 0800 [geschwärzt] 4 5555 20 oder über das Kontaktformular ( https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/kontakt/de/unternehmen/unternehmensanfrage?scope=form ). Wenn Sie bereits im Portal der Agentur für Arbeit registriert sind, können Sie Ihre Anzeige über Arbeitsausfall und Anträge auf Kurzarbeitergeld auch ganz einfach unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen ( https://www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen ) stellen. Wie Sie die eServices dabei am besten nutzen können und was die Anspruchsvoraussetzungen sind, finden Sie in dem Video hier ( https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video ) erklärt. **Sie sind Privatperson und wollen Arbeitslosengeld beantragen?** Wenn Sie einen Arbeitslosengeld - Antrag stellen wollen, können Sie dies ganz einfach unter www.arbeitsagentur.de [geschwärzt] eservices ( http://www.arbeitsagentur.de/eservices ) erledigen. Ein Video, wie Sie die eServices nutzen können, finden Sie hier ( https://m.youtube.com/watch?v=kcM8RlPsr_k ).
Agentur für Arbeit Brühl
Ihre Nachricht vom 29.05.2020 14:47 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei erhal…
Von
Agentur für Arbeit Brühl
Betreff
Ihre Nachricht vom 29.05.2020 14:47 Uhr
Datum
9. Juni 2020 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei erhalten Sie den Link für unsere Geschäftsanweisungen betreffend den § 145 SGB III https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf. Die dort zu findenden Anweisungen gelten Bundesweit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 29.05.2020 14:47 Uhr [#187601] Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde die Frage noch nic…
An Agentur für Arbeit Brühl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 29.05.2020 14:47 Uhr [#187601]
Datum
22. Juni 2020 23:45
An
Agentur für Arbeit Brühl
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde die Frage noch nicht komplett beantwortet, es wurde keine Stellung zu evtl. internen an den angefragten Standorten Weisungen genommen. Meiner Kenntnis nach existiert zumindest derzeit eine weitere Weisung unter dem Titel: 200427 COVID19 GR2 Weisung – Aussetzung des Divergenzverfahrens bei Nahtlosigkeit PAL72 20 Ich bitte dies bei der Antwort zu berücksichtigen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187601/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 29.05.2020 14:47 Uhr [#187601] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanf…
An Agentur für Arbeit Brühl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 29.05.2020 14:47 Uhr [#187601]
Datum
9. Juli 2020 07:05
An
Agentur für Arbeit Brühl
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen (auch Hausinterne am Standort Brühl, Bergheim, Aachen Düren) betreffend den § 145 SGB III“ vom 29.05.2020 (#187601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187601/

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Agentur für Arbeit Brühl
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E - Mail an die A…
Von
Agentur für Arbeit Brühl
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
9. Juli 2020 07:23
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E - Mail an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E - Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E - Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen