Weisungen bzgl. §§ 153ff. StPO
Anfrage an:
Staatsanwaltschaft Bremen
Sämtliche Weisungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes, wonach von der Verfolgung bestimmter Straftaten (zB §§ 113f. StGB) oder von der Verfolgung von Straftaten zum Nachteil bestimmter Personengruppen (zB Beamte des Polizeivollzugsdienstes) nicht nach den §§ 153ff. StPO abgesehen werden darf bzw. soll.
Anfrage erfolgreich
-
Datum30. Dezember 2023
-
6. Februar 2024
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!