Weisungen bzgl. §§ 153ff. StPO

Sämtliche Weisungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes, wonach von der Verfolgung bestimmter Straftaten (zB §§ 113f. StGB) oder von der Verfolgung von Straftaten zum Nachteil bestimmter Personengruppen (zB Beamte des Polizeivollzugsdienstes) nicht nach den §§ 153ff. StPO abgesehen werden darf bzw. soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Lars Gärtner
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Weisungen des L…
An Staatsanwaltschaft Bremen Details
Von
Lars Gärtner
Betreff
Weisungen bzgl. §§ 153ff. StPO [#295870]
Datum
30. Dezember 2023 20:32
An
Staatsanwaltschaft Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Weisungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes, wonach von der Verfolgung bestimmter Straftaten (zB §§ 113f. StGB) oder von der Verfolgung von Straftaten zum Nachteil bestimmter Personengruppen (zB Beamte des Polizeivollzugsdienstes) nicht nach den §§ 153ff. StPO abgesehen werden darf bzw. soll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Gärtner Anfragenr: 295870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295870/
Mit freundlichen Grüßen Lars Gärtner

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Staatsanwaltschaft Bremen
111/1540/2023/E-6: Antwort zu Ihrer E-Mail vom 30.12.2023 Guten Tag Herr Gärtner,   der anliegende Bescheid nebst …
Von
Staatsanwaltschaft Bremen
Betreff
111/1540/2023/E-6: Antwort zu Ihrer E-Mail vom 30.12.2023
Datum
22. Januar 2024 07:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-01-191540-2023-e-6grtnerberplattformfragdens.pdf
128,5 KB
Guten Tag Herr Gärtner,   der anliegende Bescheid nebst Anlage wir Ihnen zur Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen