Weisungen der Polizei Berlin

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Weisungen der Polizei zu:
1) GA Dir ZA Nr. 01/2015
14.03.2020 - über die Nutzung der Polizeiübungsanlage Spandau (PolÜbAnlSp)

2) GA Dir ZA Nr. 02/2014
21.06.2019 - über den Betrieb, die Nutzung und den Erhalt von Schießstätten bei der Polizei Berlin

3) GA Dir ZA Nr. 01/2014
31.08.2019 - über die Einführung neuer Arbeitszeitregelungen in der Direktion Zentrale
Aufgaben Einsatzleitzentrale

4) GA Dir ZA Nr. 1/2013
08.08.2018 - über Gefahrenmeldeanlagen mit/ohne Anschluss an die Polizei Berlin
sowie Maßnahmen nach Auslösung eines Alarms

Dies ist ein IFG-Antrag, den ich für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation stelle. Ich möchte Sie um elektronische Zusendung der Dokumente bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Antwort.

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Juni 2016
  • Frist
    16. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgen…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Weisungen der Polizei Berlin [#17021]
Datum
8. Juni 2016 17:16
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgende Weisungen der Polizei zu: 1) GA Dir ZA Nr. 01/2015 14.03.2020 - über die Nutzung der Polizeiübungsanlage Spandau (PolÜbAnlSp) 2) GA Dir ZA Nr. 02/2014 21.06.2019 - über den Betrieb, die Nutzung und den Erhalt von Schießstätten bei der Polizei Berlin 3) GA Dir ZA Nr. 01/2014 31.08.2019 - über die Einführung neuer Arbeitszeitregelungen in der Direktion Zentrale Aufgaben Einsatzleitzentrale 4) GA Dir ZA Nr. 1/2013 08.08.2018 - über Gefahrenmeldeanlagen mit/ohne Anschluss an die Polizei Berlin sowie Maßnahmen nach Auslösung eines Alarms Dies ist ein IFG-Antrag, den ich für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation stelle. Ich möchte Sie um elektronische Zusendung der Dokumente bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Antwort. Mit Dank und freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Prüfung Ihres Antrages durch diverse Dienststellen nimmt urlaubsbedingt mehr Zei…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Weisungen der Polizei Berlin [#17021]
Datum
29. Juli 2016 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Prüfung Ihres Antrages durch diverse Dienststellen nimmt urlaubsbedingt mehr Zeit in Anspruch. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass über Ihren Antrag voraussichtlich erst im September 2016 entschieden werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner IFG [nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 8. Juni 2016 beantragen Sie …
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner IFG
Datum
8. September 2016
Status
Warte auf Antwort
[nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 8. Juni 2016 beantragen Sie nach dem Berliner lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) Akteneinsicht und bitten um Übersendung der • GA Dir ZA Nr. 01/2015 14.03.2020- über die Nutzung der Polizeiübungsanlage Spandau (PoiÜbAniSp) • GA Dir ZA Nr. 02/2014 21.06.2019 - über den Betrieb, die Nutzung und den Erhalt von Schießstatten bei der Polizei Berlin • GA Dir ZA Nr. 01/2014 31.08.2019- über die Einführung neuer Arbeitszeitregelungen in der Direktion Zentrale Aufgaben Einsatzleitzentrale • GA Dir ZA Nr. 1/2013 08.08.2018 - über Gefahrenmeldeanlagen mitlohne Anschluss an die Polizei Berlin sowie Maßnahmen nach Auslósung eines Alarms. Zu lhrem Antrag teile ich lhnen folgendes mit: Die GA Dir 0. Nr. 01/2015 inklusive Anlage 1 über die Nutzung der Polizeiübungsanlage Spandau (PoiUbAniSp) (9 Blatt) kann lhnen übersandt werden. Die GA Dir ZA Nr. 02/2014 inklusive Anlage 2 über den Betrieb, die Nutzung und den Erhalt von Schiej3¡statten bei der Polizei Berlin (14 Blatt) kann lhnen mit Ausnahme der Anlage 1 übersandt werden. Die Anlage 1 ist ein Auszug aus der Polizeidienstvorschrift (PDV) 211 (dort ebenfalls Anlage 1). Die PDV 211 enthalt bundeseinheitliche Vorgaben für das Handeln der Polizei und enthalt Angaben einer óffentlichen Stelle, die nicht dem IFG Berlín unterfallt, so dass gema P., § 1 O Abs. 3 Nr. 2 IFG Berlín eine Veróffentlichung der Unterlage nicht ohne deren Zustimmung erfolgen darf. lch habe daher lhren Antrag diesbezüglich an die Senatsverwaltung für lnneres und Sport des Landes Berlins weiter geleitet. Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten. Die GA Dir ZA Nr. 01/2014 über die Einführung neuer Arbeitszeitregelungen in der Direktion Zentrale Aufgaben Einsatzleitzentrale (5 Blatt) kann nur ohne die Anlagen 1 bis 3 herausgegeben werden (§ 12 IFG). Die Anlage 1 enthalt Rahmeninformationen zum Schichtplan der Dienstkrafte der Notrufannahme, Anlage 2 Rahmeninformationen für die Schichtleitung der Einsatzsteuerung und Anlage 3 lnformation zur Berechnung der Arbeitszeit im Verfahren PuZMan. Das Bekanntwerden dieser lnformationen würde dem Wohle eines deutschen Landes schwerwiegende Nachteile bereiten, da diese aus taktischen Gründen geheimhaltungsbedürftig sind. Die GA Dir ZA Nr. 1/2013 über Gefahrenmeldeanlagen mitlohne Anschluss an die Polizei Berlín sowie MaP.,nahmen nach Auslósung eines Alarms (9 Blatt) kann voraussichtlich nur teilweise geschwarzt herausgegeben werden (§ 12 IFG). Die GA enthalt lnformationen deren Bekanntwerden dem Wohle eines deutschen Landes schwerwiegende Nachteile bereiten würde. Dies betrifft insbesondere den Abschnitt in der GA über Polizeiliche Maj3¡nahmen nach Auslósung eines Alarms durch die Gefahrenmeldeanlage, die aus taktischen Gründen geheimhaltungsbedürftig sind. Kosteninformation Da Sie vorab um eine Kosteninformation gebeten haben, teile ich lhnen folgendes mit. Die Wahrnehmung lhres lnformationsrechts ist gemaP., § 16 IFG gebührenpflichtig. Nach dem Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 (GVBI. S. 707), zuletzt geandert durch § 5 Abs. 2 Berufs- ___ qualifikationspr:üfungs.gebührem.terordnung_vom_1 5. ApriL2014 (G-\LBL S j_Qj ::rarifstelle- 1 004 b) betragen die Kosten für eine einfache schriftliche Akteneinsicht 5,- bis 100,- Euro und gema P., Tarifstelle 1004 d) je Fotokopie 0,.15 Euro und gemaP., Tarifstelle 1001 e) Anmerkung für die Übermittlung von Daten per E-Mail 1,- bis 2,- Euro je Datei, wenn Dateien verandert werden müssen 3,- bis 13,- Euro je Datei. Für die verwaltungsmaP.,igen Ermittlungs- und Recherchetatigkeiten nach den in lhrer Anfrage mitgeteilten Parametern würde ein zeitlicher Aufwand von circa 2 Arbeitsstunden entstehen. Hierfür würde voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr von circa 108,- Euro erhoben. Als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung nach dem Zeitaufwand würden die Stundensatze für den gehobenen Dienst gemar., des Rundschreibens der Senatsverwaltung für Finanzen 11 A-H 1346-4/2014 vom 19. Mai 2014 angesetzt. Da dieser Betrag die Grenze der Rahmengebühr von 100,- Euro überschreitet, würde sie auf 100,- Euro begrenzt werden. Zu diese m Betrag würden no eh Kopierkosten für 37 Blatt in Hóhe von 5,55 Euro bei einer. postalischen Antwort erhoben werden. Bei einer Übersendung per E-Mail würden voraussichtlich für die unveranderten Datei 2, Euro und für die veranderten Dateien je 10,- Euro, insgesamt 32,- Euro erhoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie lhren Antrag weiter verfolgen.
Polizei Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Weisungen der Polizei Berlin [#17021]
Datum
8. September 2016 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Entscheidung über Ihren o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Zwischennachricht: Ihr Betreff: Weisungen der Polizei Berlin [#17021]
Datum
27. September 2016 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Entscheidung über Ihren o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz hat die Polizei Berlin hinsichtlich der Anlage 1 zur PDV 211 an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgegeben. Derzeit nehme ich die erforderlichen Abstimmungen vor. Ich bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer oben genannten E-Mail sende ich das anliegende Schreiben. Mit freundlichen …
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Weisungen der Polizei Berlin [#17021]
Datum
12. Oktober 2016 14:08
Status
geschwärzt
450,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer oben genannten E-Mail sende ich das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> ich verzichte auf die Zusendung der Anlage, da ich Gebühren in Höhe von 35 Eur…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Weisungen der Polizei Berlin [#17021]
Datum
12. Oktober 2016 14:11
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich verzichte auf die Zusendung der Anlage, da ich Gebühren in Höhe von 35 Euro für ein einziges Dokument unangemessen finde. Andere Berliner Behörden praktizieren ein deutlich pragmatischeres Vorgehen und senden vergleichbare Daten kostenfrei zu. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 17021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>