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Weisungen der Polizei Freiburg bei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin

Sämtliche interne Weisungen der Polizei Freiburg bei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    12. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche inte…
An Polizeipräsidium Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen der Polizei Freiburg bei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin [#27016]
Datum
12. März 2018 23:42
An
Polizeipräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne Weisungen der Polizei Freiburg bei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Freiburg
Sehr <Information-entfernt> Sie begehren Auskunft über sämtliche interne Weisungen der Polizei Freiburg i…
Von
Polizeipräsidium Freiburg
Betreff
WG: Lisa BIRKLER: Weisungen der Polizei Freiburg bei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin [#27016] --- Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs.2 LandesinformationsfreiheitsGes (LIFG)...
Datum
13. März 2018 10:33
Status
Warte auf Antwort
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8,3 KB


Sehr <Information-entfernt> Sie begehren Auskunft über sämtliche interne Weisungen der Polizei Freiburg im Zusammenhang mit Versammlungen gegen den militärischen Einsatz türkischer Streitkräfte im nordirakischen Distrikt Afrin. Nach rechtlicher Prüfung teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) nicht entsprochen werden kann. Begründung: Gemäß § 4 I Nr. 2 LIFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit haben kann. Interne Weisungen der Polizei im Zusammenhang mit o.g. Versammlungen sind stets Resultate polizei- und einsatztaktischer Überlegungen bzw. Erkenntnissen. Die Preisgabe solcher einsatztaktischer Maßnahmen könnte unter anderem durchaus dazu führen, dass bei künftigen gleichartigen polizeilichen Anlässen der Zweck der getroffenen Einsatzmaßnahmen zumindest erheblich beeinträchtigt – wenn nicht gar verhindert - werden könnte. Insofern sind in diesem Kontext nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit nicht auszuschließen, mit der Folge, dass insoweit kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.