Weisungen des AA vom 22.02.2021, 20.07.2021 und 28.03.2022

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um die Übersendung der Weisungen des Auswärtigen Amtes vom 22.02.2021, 20.07.2021 und 28.03.2022, die sich auf die Möglichkeiten der alternativen Glaubhaftmachung im Rahmen von Familiennachzugsverfahren bezieht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Corinna Ujkasevic
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Corinna Ujkasevic
Betreff
Weisungen des AA vom 22.02.2021, 20.07.2021 und 28.03.2022 [#255598]
Datum
26. Juli 2022 11:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Übersendung der Weisungen des Auswärtigen Amtes vom 22.02.2021, 20.07.2021 und 28.03.2022, die sich auf die Möglichkeiten der alternativen Glaubhaftmachung im Rahmen von Familiennachzugsverfahren bezieht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 255598 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Corinna Ujkasevic [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Corinna Ujkasevic
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.07.2022 (Weisungen zur alternativen Glaubhaftmachun…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.07.2022 (Weisungen zur alternativen Glaubhaftmachung im Rahmen von Familiennachzugsverfahren); Vg. 282-2022
Datum
26. Juli 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
Anfrage zur Tragung von Gebühren Nach erster Schätzung des Auswärtigen Amts wird die Bearbeitung meiner Anfrage ei…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zur Tragung von Gebühren
Datum
18. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Nach erster Schätzung des Auswärtigen Amts wird die Bearbeitung meiner Anfrage eine halbe Stunde übersteigen, sodass Gebühren anfallen können. Es wird daher um Versicherung der Kostentragung gebeten.
Corinna Ujkasevic
Mitteilung der Aufrechterhaltung des Antrags + Versicherung der Gebührentragung
An Auswärtiges Amt Details
Von
Corinna Ujkasevic
Via
Briefpost
Betreff
Mitteilung der Aufrechterhaltung des Antrags + Versicherung der Gebührentragung
Datum
1. September 2022
An
Auswärtiges Amt
Status

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.07.2022 (Weisungen zur alternativen Glaubhaftmachun…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.07.2022 (Weisungen zur alternativen Glaubhaftmachung im Rahmen von Familiennachzugsverfahren); Vg. 282-2022
Datum
5. September 2022 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Ujkasevic, vielen Dank für Ihr Telefax vom 01.09.2022, mit dem Sie sich bereit erklären, eventuell entstehende Gebühren zu übernehmen. Sie bitten darüber hinaus, den Gebührenbescheid auf Ihre Arbeitgeberin auszustellen. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass dies nicht so ohne Weiteres möglich ist. Auskünfte nach dem IFG sind eine individuell zurechenbare öffentliche Leistungen. Als Antragstellerin sind Sie damit auch Gebührenschuldnerin und daher zur Zahlung von Gebühren verpflichtet (§ 6 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesgebührengesetz - BGebG). Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Ihre Arbeitgeberin die Gebührenschuld für Sie übernimmt. Hierzu bedarf es jedoch einer Erklärung Ihrer Arbeitgeberin gegenüber dem Auswärtigen Amt (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 BGebG). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter diesen Umständen weiterhin bereit sind, die Gebührenschuld übernehmen. Alternativ bitte ich um Übersendung einer Erklärung Ihrer Arbeitgeberin gegenüber dem Auswärtigen Amt zur Übernahme der Gebührenschuld. Bezüglich der Höhe der zu erwartenden Gebühr verweise ich auf die Ausführungen in meinem Schreiben vom 18.08.2022. Eine genauere Prognose ist nicht möglich. Bis zum Eingang einer Antwort bleibt die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Sollte bis zum 21. September 2022 kein Eingang festzustellen sein, werde ich das Verfahren gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen