Weisungen des Auswärtigen Amts an die Auslandsvertretungen
Weisungen des Auswärtigen Amts an die Auslandsvertretungen zur Visaerteilung nach Verhängung der Einreisebeschränkungen vom 18. März 2020 sowie etwaiger Folgeweisungen.
1) Alle bisher ergangenen Weisungen an Auslandsvertretungen, wonach während der Corona-Pandemie keine nationalen Visa an Drittstaatsangehörige erteilt werden, sofern nicht eine der in der Weisung aufgeführten Ausnahmen gegeben ist (z.B. in Fällen der Visabefreiungen nach § 41 AufenthV)
2) Alle bisher ergangenen Weisungen an Auslandsvertretungen, in welchen konkreteren Notfällen während der Corona-Pandemie ein Visumantrag bearbeitet bzw. ein Termin zur persönlichen Vorsprache durch die jeweiligen Visastellen erteilt werden soll.
3) Alle bisher ergangenen Weisungen an Auslandsvertretungen zur gesonderten Behandlung von Anträgen im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens im Zusammenhang mit Einreisebeschränkungen.
Sollten keine generellen Weisungen erlassen worden sein, wird insbesondere um Übersendung der entsprechenden Weisungen an die Auslandsvertretung in Brasilien, Ägypten Iran, USA und der Türkei gebeten.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Dezember 2020
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5. Januar 2021
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