Weisungen des BMG bzgl. des Antrages gem. §3 BtmG des Bezirks Xhain

alle Weisungen des Bundesministeriums für Gesundheit an Ihre Behörde, die den Umgang Ihrer Behörde mit dem Antrag gem. § 3 BtMG des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/qualitaetsentwicklung-planung-und-koordination-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes/aktuelles/artikel.158549.php ) zum Inhalt haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2015
  • Frist
    20. November 2015
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Felix Blume
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Weisungen d…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Felix Blume
Betreff
Weisungen des BMG bzgl. des Antrages gem. §3 BtmG des Bezirks Xhain [#11632]
Datum
17. Oktober 2015 16:52
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Weisungen des Bundesministeriums für Gesundheit an Ihre Behörde, die den Umgang Ihrer Behörde mit dem Antrag gem. § 3 BtMG des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin (vgl. http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/qualitaetsentwicklung-planung-und-koordination-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes/aktuelles/artikel.158549.php ) zum Inhalt haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Felix Blume <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Blume << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2015#0156-IFG, FragDenStaat, = A7 3 BtMG#0003 Antwortschreiben Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2015#0156-IFG, FragDenStaat, = A7 3 BtMG#0003 Antwortschreiben
Datum
20. Oktober 2015 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
43,0 KB
Sehr geehrter Herr Blume, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen