Weisungen des Jobcenters

Anfrage an: Jobcenter Bonn

- sämtliche derzeit gültige interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters.

Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit…
An Jobcenter Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters [#196704]
Datum
6. September 2020 16:23
An
Jobcenter Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: http://fdstaat23zv6kdmntgkvdzkr7hipl5oqswwi3xawzkj2w2gwsbxmrwyd.onion/a/196704/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Bonn
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Bonn
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
6. September 2020 16:23
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Bonn
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.09.2020 und Ihr Interesse an unserem Haus. Gerne…
Von
Jobcenter Bonn
Betreff
Ihr Zeichen [#196704] - Weisungen des Jobcenters Bonn und [#196703] Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit
Datum
1. Oktober 2020 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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922 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.09.2020 und Ihr Interesse an unserem Haus. Gerne beantworte ich Ihre Anfragen wunschgemäß per E-Mail. Die für das Jobcenter Bonn verbindlichen Weisungen, sind Weisungen der Bundesagentur und der Bundesstadt Bonn. Die Dienstanweisungen und Arbeitshilfen finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Bonn https://www.jobcenter-bonn.de/newsroom. Die Zielvereinbarung des Jobcenters Bonn für das Jahr 2020 wird, sobald sie verabschiedet wurde, ebenfalls auf https://www.jobcenter-bonn.de/newsroom veröffentlicht. Die Verabschiedung und Veröffentlichung der Zielvereinbarung wird in circa vier Wochen erfolgen. Ich hoffe mit den Angaben, Ihre Anfragen vollumfänglich beantwortet zu haben. Sofern Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen