Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Freiburg

Anfrage an: Jobcenter Freiburg

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Freiburg [#18217]
Datum
20. Oktober 2016 18:38
An
Jobcenter Freiburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Freiburg“…
An Jobcenter Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Freiburg [#18217]
Datum
22. November 2016 00:08
An
Jobcenter Freiburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Freiburg“ vom 20.10.2016 (#18217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Freiburg
Zwischennachricht zur Ihren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.10.2016 und 22.11.2016 Sehr geehr…
Von
Jobcenter Freiburg
Betreff
Zwischennachricht zur Ihren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.10.2016 und 22.11.2016
Datum
28. Dezember 2016 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer Mail vom 22.11.2016 verweisen Sie auf Beantwortung Ihre Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes "Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Freiburg". Nach Sichtung aller Unterlagen muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihre ursprüngliche Anfrage vom 20.10.2016 dem Jobcenter Freiburg nicht vorliegt. Dies bitte ich außerordentlich zu entschuldigen. Um Ihr Anliegen dennoch prüfen zu können bitte ich Sie uns die Anfrage vom 20.10.2016 erneut zukommen zu lassen. Verwenden Sie hierfür bitte u.a. Mailadresse. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht zur Ihren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.10.2016 und 22.11.2016 [#1821…
An Jobcenter Freiburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht zur Ihren Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.10.2016 und 22.11.2016 [#18217]
Datum
28. Dezember 2016 14:08
An
Jobcenter Freiburg
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise darauhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/inter...) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Freiburg
Eingangsbestätigung Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#18217] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrag…
Von
Jobcenter Freiburg
Betreff
Eingangsbestätigung Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#18217]
Datum
18. Januar 2017 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage mit Mail vom 28.12.16 ist im Jobcenter Freiburg eingegangen und wird derzeit noch von uns geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Freiburg
Zwischennachricht zur Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.11.2016 [#18217] Sehr geehrtAntrag…
Von
Jobcenter Freiburg
Betreff
Zwischennachricht zur Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.11.2016 [#18217]
Datum
24. Februar 2017 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Um prüfen zu können, zu welchen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, benötigen wir zunächst eine Zusammenstellung der von Ihnen konkret gewünschten Informationen. Um Ihnen antworten und ggf. Zugang zu den gewünschten Unterlagen gewähren zu können, bitte ich zudem um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des zu erwartenden Umfangs des Antrags absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen