Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Friesland

Anfrage an: Jobcenter Friesland

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Oktober 2016
  • Frist
    20. November 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit…
An Jobcenter Friesland Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Friesland [#18427]
Datum
21. Oktober 2016 11:02
An
Jobcenter Friesland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann

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Jobcenter Friesland
Sehr geehrte Frau Hannemann,   vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal www.fragdenstaat.de <http://www.f…
Von
Jobcenter Friesland
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Friesland [#18427]
Datum
1. November 2016 13:41
Status
Sehr geehrte Frau Hannemann,   vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal www.fragdenstaat.de <http://www.fragdenstaat.de> .   In Ihrem Antrag auf Aktenauskunft beziehen Sie sich auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Bei den genannten Gesetzen handelt es sich um Bundesgesetze, die auf kommunaler Ebene nicht zur Anwendung kommen bzw. nicht für das Tätigkeitsfeld des Jobcenters, sondern für andere Rechtsgebiete gelten (Umwelt, Verbraucherschutz).   Seit 2012 betreibt der Landkreis Friesland das Jobcenter als zugelassener kommunaler Träger in eigener Zuständigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei uns im Landkreis nicht beteiligt. Dies ist nur bei gemeinsamen Einrichtungen der Fall. Insofern gilt das Informationsfreiheitsgesetz nicht für das Jobcenter des Landkreises Friesland, da wir keine Bundesbehörde sind.   Das Bundesland Niedersachsen verfügt zudem über kein vergleichbares Informationsfreiheitsgesetz, hier gilt weiterhin das Petitionsrecht. Somit haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die zuständige Landesbehörde zu wenden.   Gerne teile ich Ihnen jedoch mit, dass das Jobcenter Friesland Geschäftsanweisungen in der Art wie die Bundesagentur für Arbeit sie erstellt, nicht hat. Bei uns vorhandene Arbeitshilfen für die Mitarbeiter/-innen unterliegen dem Weisungsrecht des Landkreises in seiner Arbeitgeberfunktion und sind somit nicht für die Veröffentlichung bestimmt. Ich bitte um Ihr Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,