Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2016
  • Frist
    10. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms [#18998]
Datum
8. November 2016 19:55
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
IFG-Anfrage an das Jobcenter Worms vom 04. November 2016 Sehr geehrte Frau Hannemann, ich komme auf Ihre oben bez…
Von
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage an das Jobcenter Worms vom 04. November 2016
Datum
2. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, ich komme auf Ihre oben bezeichnete Mail zurück. In dieser Mail beantragen Sie, Ihnen sämtliche derzeit gültigen internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenter zu übersenden. Der von Ihnen geltend gemachte Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) richtet sich gem. §50 Abs. 4 Satz 2 SGB II nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Ich möchte Ihrem Informationsbegehren entsprechen. Das Jobcenter Worms verfügt über eigene Weisungen. Öffentliche oder private Belange im Sinne der §§3ff IFG stehen der Herausgabe dieser Informationen nicht entgegen. Die aktuell gültigen Weisungen füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbei…
An Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms [#18998]
Datum
10. Dezember 2016 12:16
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms“ vom 08.11.2016 (#18998) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Inge Hannemann
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben die Frist nicht überschritten und haben Sie vielen Dank für die umf…
An Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms [#18998]
Datum
10. Dezember 2016 12:33
An
Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben die Frist nicht überschritten und haben Sie vielen Dank für die umfangreiche Zusendung der angeforderten Dokumente. Ihnen entspannte Feiertage und eine guten Rutsch ins neue Jahr 2017. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>