Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Herzogtum Lauenburg Details
Von
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Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg [#19266]
Datum
24. November 2016 09:22
An
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätigten wir den Eingang Ihrer Mail. In Ihrer Anfrage wünschen Sie die Über…
Von
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg [#19266]
Datum
6. Dezember 2016 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätigten wir den Eingang Ihrer Mail. In Ihrer Anfrage wünschen Sie die Übersendung sämtlich derzeit gültigen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Herzogtum Lauenburg. Wir bitten Sie, aufgrund der Fülle der Arbeitshilfen und Weisungen im Jobcenter, Ihre Anfrage näher zu spezifizieren und machen Sie darauf aufmerksam, dass bei einem unbestimmten Antrag die Zusammenstellung der Weisungen und Arbeitshilfen, sowie deren Sichtung der Inhalte auf mögliche IFG-Ausschlussgründe einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen wird, für den nach § 10 IFG i.V.m. der IFGGebV Gebühren entstehen werden. Bei der Vielzahl der Sichtung wird der Verwaltungsaufwand bis zu 500,- € betragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezieht sich nur auf interne, derzeit gültigen Weisungen und Arbeits…
An Jobcenter Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg [#19266]
Datum
6. Dezember 2016 14:08
An
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezieht sich nur auf interne, derzeit gültigen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Herzogtum Lauenburg. Eine Beantwortung im Umfang, wie andere Jobcenter diese Anfrage bereits erfüllt haben reicht vollkommen aus (als Beispiel https://fragdenstaat.de/a/16186 und https://fragdenstaat.de/a/18740 genannt). Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG. Gebühren fallen somit nicht an. Bisherige Anfragen mit dem gleichen Inhalt wurden von u.a. vom Jobcenter Jena jenarbeit und dem team.arbeit.hamburg beantwortet ohne hierfür Gebühren zu erheben (siehe https://fragdenstaat.de/a/18659 und https://fragdenstaat.de/a/16186) Ich möchte Sie daher bitten mir einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen zu lassen oder meine Anfrage kostenfrei gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum…
An Jobcenter Herzogtum Lauenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg [#19266]
Datum
28. Dezember 2016 11:04
An
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg“ vom 24.11.2016 (#19266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 24.11.16 ergibt sich folgender Sachstand. Das Jobcenter …
Von
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Betreff
WG: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg [#19266]
Datum
30. Dezember 2016 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 24.11.16 ergibt sich folgender Sachstand. Das Jobcenter Herzogtum Lauenburg hat sich dazu entschieden, die gültigen Geschäftsanweisungen auf die Jobcenterwebsite (http://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Lauenburg/DE/Service/Gesch%C3%A4ftsanweisungen/GA_node.html) einzustellen. Eine Kostenerstattung gemäß § 10 IFG entfällt daher. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, für das Zurverfügungstellen der Weisungen auf Ihrer Website. Ich wüns…
An Jobcenter Herzogtum Lauenburg Details
Von
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Betreff
AW: WG: AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Herzogtum Lauenburg [#19266]
Datum
30. Dezember 2016 12:23
An
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, für das Zurverfügungstellen der Weisungen auf Ihrer Website. Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>