Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Göttingen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
  • Ein:e Follower:in

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit…
An Jobcenter Landkreis Göttingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Göttingen [#18663]
Datum
26. Oktober 2016 03:03
An
Jobcenter Landkreis Göttingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Jobcenter Landkreis Göttingen
Sehr geehrter Herr Beier, die der Öffentlichkeit zugänglichen Handlungsanweisungen des Jobcenter Landkreis Götting…
Von
Jobcenter Landkreis Göttingen
Betreff
WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Göttingen [#18663]
Datum
26. Oktober 2016 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, die der Öffentlichkeit zugänglichen Handlungsanweisungen des Jobcenter Landkreis Göttingen finden Sie zum Download unter www.landkreisgoettingen.de; Unsere Themen/Arbeit und Beschäftigung/Kommunen für Arbeit/SGB II-Leitfaden. Weitere Weisungen und Arbeitshilfen sind nicht veröffentlicht und sind rein innerdienstliche Vorgänge, die keinem öffentlichen Infomationsrecht unterliegen. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass Ihnen keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die bereits erfolgte Veröffentlichung eine…
An Jobcenter Landkreis Göttingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Göttingen [#18663]
Datum
26. Oktober 2016 17:09
An
Jobcenter Landkreis Göttingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die bereits erfolgte Veröffentlichung eines großen Teils ihrer Weisungen. Jedoch kann ich nicht nachvollziehen, warum innerdienstliche Vorgänge keinem Informationsrecht unterliegen sollten. Ich bitte insoweit um Begründung. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 18663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Göttingen
Sehr geehrter Herr Beier, das IFG (des Bundes) ist auf zugelassene kommunale Träger nicht anwendbar, welches einen…
Von
Jobcenter Landkreis Göttingen
Betreff
AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Göttingen [#18663]
Datum
27. Oktober 2016 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, das IFG (des Bundes) ist auf zugelassene kommunale Träger nicht anwendbar, welches einen umfangreicheren Informationsanspruch auslösen würde. Aber selbst wenn es anwendbar wäre, wären hinausgehend über die im Internet veröffentlichten Handlungsanweisungen Informationsansprüche ausgeschlossen. Die Informationsfreiheit schließt personenbezogene Daten (§ 5 IFG) und betriebsbezogene Daten (§ 6 IFG) aus. So darf ein Zugang zu personenbezogenen Daten nur dann gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegt oder der Betroffene eingewilligt hat. Insgesamt besteht für Ihr Anliegen gegenüber einer Kommunalverwaltung keine Anspruchsgrundlage, so dass ich Ihre Frage als Bürgeranfrage beantwortet habe. Der Landkreis Göttingen hat sich bereits 2005 dazu entschieden, seine Weisungen im SGB II bürgerfreundlich zu veröffentlichen. Weitere Informationen unterliegen keinem Informationsanspruch. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrt<< Anrede >> leider muss ich diese "Flucht ins Landesrecht" wohl akzeptieren. I…
An Jobcenter Landkreis Göttingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: AW: WG: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Göttingen [#18663]
Datum
28. Oktober 2016 13:21
An
Jobcenter Landkreis Göttingen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> leider muss ich diese "Flucht ins Landesrecht" wohl akzeptieren. Ich hoffe, dass der Niedersächsische Landtag - nach dem Vorbild der anderen Bundesländer - ebenfalls ein Informationsfreiheitsgesetz verabschieden wird, um den Informationszugang zu regeln und ihn nicht von "Lust und Laune" einer Behörde abhängig zu machen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 18663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>