Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Harburg

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. November 2016
  • Frist
    10. Dezember 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
8. November 2016 19:54
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Jobcenter Landkreis Harburg
Weisungen Jobcenter Landkreis Harburg Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrem Antrag…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
Weisungen Jobcenter Landkreis Harburg
Datum
16. November 2016 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Ihrem Antrag wünschen Sie: "sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters." Diesem Antrag fehlt die Konkretisierung welche Informationen von Ihnen begehrt werden. Aus diesem Grund stelle ich Ihren Antrag bis zur Konkretisierung zurück. Eine Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird mir erst nach Konkretisierung möglich sein. In diesem Zusammenhang weise ich Sie außerdem darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Dabei ist es zunächst unerheblich in welcher Form (schriftlich oder elektronisch) Ihnen diese Informationen zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte daher um Mitteilung, welche Informationen konkret begehrt werden oder ob Sie den Antrag in der gestellten Form aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurückziehen. Bei Ihrem unbestimmten Antrag ist bereits jetzt abzusehen, dass die Zusammenstellung der gewünschten Information ("sämtliche") und die Sichtung der Inhalte auf mögliche IFG-Ausschlussgründe einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Bei Ihrem unbestimmten Antrag ist daher absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann und hierfür Gebühren (wie oben bereits mitgeteilt) nach § 10 IFG i.V.m. der IFGGebV) entstehen werden. Die genaue Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden. Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
AW: Weisungen Jobcenter Landkreis Harburg [#18996] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwo…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Weisungen Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
16. November 2016 16:08
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort vom 16. November 2016 auf die ich gerne Bezug nehme. Wie bereits in der Anforderung beziehe ich mich auf die derzeit gültigen Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Jobcenters. Gerne weite ich es jedoch aus und frage explizit nach: Ablaufschema, Arbeitsanweisung, Arbeitsstilen, Arbeitshinweisen, GA, Dienstanweisungen, Verfahrenshinweise sowie Arbeitshilfen, die namentlich nicht benannt sind, unter der Berücksichtigung Ihrer eigenen Kreativität von Weisungen in Ihrem Hause. Weiterhin beziehe ich mich auf Ihre IFG-Gebührenverordnung und dem Hinweis, dass die Kosten bis zu 500 Euro betragen können. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Wie bereits aus anderen Anfrage ersichtlich, haben unterschiedlichste Jobcenter kostenlose Auskünfte über ihre Weisungen gegeben. Auch hier lässt sich feststellen, dass diese z.T. sehr umfangreich in der Anzahl der Weisungen / Arbeitshilfen sind. Als Bsp. kopiere ich diesen Link ein. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/ So warte ich mit Spannung auf einen detaillierten Kostenvoranschlag oder im Sinne der Transparenz eine Entscheidung nach § 10 IFG. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Harburg“ [#18996]
Datum
16. November 2016 16:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18996 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese Anfrage nicht derart schwerwiegend ist, dass Gebühren gerechtfertigt sind. Andere Jobcenter haben diese Auskunft ebenso kostenlos erteilt. Weiterhin hat der Antragsteller über die Form des Antrags zu entscheiden und das BVerwG hat mit Urteil vom 20.10.2016 (7 C 6.15) entschieden, das Vorabauslagen nicht gestattet sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg
Datum
28. November 2016 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. November 2016. Ich habe Sie zum Anlass genommen, das Jobcenter Landkreis Harburg um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald diese bei mir eingegangen ist, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996] Sehr geehrt<< Anrede >> Vi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
28. November 2016 14:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996] Sehr geehrte Damen und Herren, mei…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
10. Dezember 2016 12:17
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Harburg“ vom 08.11.2016 (#18996) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Harburg
AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996] Sehr geehrte Frau Hannemann, viele…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
13. Dezember 2016 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre Mail. Leider ist es mir zeitlich noch nicht möglich gewesen, Ihnen die gewünschte Kostenaufstellung zukommen zu lassen. Um alle gültigen Weisungen des Jobcenters Landkreis Harburg zusammenzustellen und eine Veröffentlichung datenschutzrechtlich durch den Beauftragen für den Datenschutz prüfen zulassen ist die Durchsicht von etwa 14.000 Verzeichnissen und 40.000 Dokumenten (elektronisch, als auch in Aktenform) notwendig. Um dies zu bewältigen ist ein enormer Zeitlicher Aufwand erforderlich. Ich gehe davon aus, dass wir auf Grund der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (ein Sachbearbeiter (Stundenkostensatz 20,79 Euro) und Datenschutzbeauftragter (Stundenkostensatz 22,45 Euro))von Kosten in Höhe von 500 Euro ausgehen können. Eine ganz genaue Kostenaufstellung kann erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen, da der genaue zeitliche Umfang aktuell nicht bestimmt werden kann. Mit freundlichen Grüße
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Harburg“ [#18996]
Datum
13. Dezember 2016 15:55
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18996 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil diese Anfrage nicht derart schwerwiegend ist, dass Gebühren gerechtfertigt sind. Andere Jobcenter haben diese Auskunft ebenso kostenlos erteilt. Weiterhin hat der Antragsteller über die Form des Antrags zu entscheiden und das BVerwG hat mit Urteil vom 20.10.2016 (7 C 6.15) entschieden, das Vorabauslagen nicht gestattet sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Landkreis Harburg
AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996] Sehr geehrte Frau Hannemann, in Be…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
12. Januar 2017 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, in Bezug auf meine Nachricht vom 13.12.2016 möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, ob Sie an der Übermittlung aller internen Weisungen des Jobcenters Landkreis Harburg weiterhin festhalten wollen. Eine detaillierte Abrechnung würde nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Sollte ich bis zum 25.01.2017 keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Anliegen erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
AW: AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996] Sehr geehrt<< Anrede >…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
12. Januar 2017 17:05
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Am 28. November wurden Sie von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angeschrieben. Dieses wartet auf eine Stellungnahme Ihrerseits, die mir noch nicht vorliegt. Von daher bitte ich um Ihre Stellungnahme, um auf weitere Korrespondenz mit Ihnen Bezug zu nehmen. Hierfür setze ich eine Frist bis zum 24. Januar 2017. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 18996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Landkreis Harburg
AW: AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996] Sehr geehrte Frau Hannemann, v…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung auf Ihre Anfrage beim Jobcenter Landkreis Harburg [#18996]
Datum
13. Januar 2017 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es hat ein Kontakt mit der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stattgefunden. Die Stellungnahme ist am 15.12.2016 erfolgt. Für weitere Einzelheiten können Sie sich bei Bedarf mit der betroffenen Stelle in Verbindung setzen. Des Weiteren halte an meiner Frist bis zum 25.01.2017 fest und bitte Sie erneut mir mitzuteilen, ob Sie an der Übermittlung aller internen Weisungen festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen